30.09.2025 Arbeit und Soziales — Gesetzentwurf — hib 454/2025

Ratifizierung der Kernarbeitsnormen der ILO

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 155 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) vom 22. Juni 1981 über Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt sowie zu dem Protokoll von 2002 zum Übereinkommen über den Arbeitsschutz 1981 als Drucksache (21/1889) vorgelegt. „Das Übereinkommen Nr. 155 hat auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes eine zentrale Stellung. Neben allgemeinen Vorgaben sieht das Übereinkommen konkrete Maßnahmen auf nationaler und auf betrieblicher Ebene vor. Die Maßnahmen gelten für alle Wirtschaftszweige und haben eine präventive Ausrichtung“, erläutert die Regierung.

Darin geht es vor allem um die Bedeutung von Kernarbeitsnormen als Teil der grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit und deren Ratifizierung durch Deutschland. Für die Bundesregierung habe die Ratifizierung und Umsetzung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation eine „hohe Priorität“, heißt es im Entwurf. Im Rahmen der Ratifikation von Übereinkommen und Protokollen sind Änderungen oder Ergänzungen der innerstaatlichen Rechtsvorschriften allerdings nicht nötig.