30.09.2025 Recht und Verbraucherschutz — Gesetzentwurf — hib 456/2025

Bundesregierung will Amtsgerichte stärken

Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung hat den „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen“ (21/1849) eingebracht. Damit soll die Zuständigkeit der Amtsgerichte in Zivilsachen gestärkt werden. Vorgesehen ist, den in Paragraf 23 Gerichtsverfassungsgesetz geregelten Zuständigkeitsstreitwert von bisher 5.000 Euro auf 10.000 Euro anzuheben. Die Bundesregierung verweist darauf, dass die Grenze zuletzt 1993 angepasst wurde.

Darüber hinaus sollen bestimmte Sachgebiete streitwertunabhängig den Amts- oder Landgerichten zugewiesen werden. So sollen etwa nachbarschaftsrechtliche Streitigkeiten künftig grundsätzlich vor Amtsgerichten verhandelt werden, während Veröffentlichungsstreitigkeiten, Streitigkeiten aus Heilbehandlungen und Vergabesachen den Landgerichten zugewiesen werden. So will die Bundesregierung eine weitergehende Spezialisierung erreichen.

Mit dem Entwurf will die Bundesregierung zudem eine gesetzliche Grundlage schaffen, damit Gerichte Kostenentscheidungen nach einer nachträglichen Änderung des Streit- oder Verfahrenswertes ändern können. Entsprechende Regelungen sind neben der Zivilprozessordnung auch für andere Verfahrensordnungen vorgesehen. Anpassungen erfolgen ferner im Verbraucherstreitbeilegungsgesetz, im Unterlassungsklagengesetz, in der Verbraucherstreitbeilegungs-Informationspflichtenverordnung sowie in der Luftverkehrsschlichtungsverordnung, nachdem die Europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung eingestellt wurde. Schließlich wird eine irrtümlich aufgehobene Regelung im Gerichts- und Notarkostengesetz wieder eingeführt.

Das Bundeskabinett hatte den Entwurf am 27. August 2025 beschlossen. Dem Bundesrat ist er laut Vorlage als „besonders eilbedürftig“ zugeleitet worden. Stellungnahme und Gegenäußerung liegen noch nicht vor.