Keine Einwände gegen Umsetzung des EU-Mobilitätspakets I
Berlin: (hib/HAU) Gegen den von der Bundesregierung vorgelegten „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und des Personenbeförderungsgesetzes“ (21/1498) erhebt der Bundesrat keine Einwendungen. Das geht aus der Unterrichtung über die Stellungnahme der Länderkammer (21/1896) hervor.
Durch eine Novellierung des Güterkraftverkehrsgesetzes will die Bundesregierung die Vorgaben des EU-Mobilitätspakets I umsetzen. Der Gesetzentwurf vollziehe Änderungen im Unionsrecht durch entsprechende Anpassungen im Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) und im Personenbeförderungsgesetz (PBefG), heißt es in der Vorlage.
Geplant ist die Anpassung und Angleichung des nationalen Rechts an die geänderten unionsrechtlich harmonisierten Vorgaben zum Berufs- und Marktzugang im Bereich des Güterkraftverkehrs. Statt einer nationalen Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr soll es also künftig eine europäische Gemeinschaftslizenz geben, die für nationale und grenzüberschreitende Transporte gilt. Auch soll die Lizenz nicht mehr nur für Lkw ab 3,5 Tonnen, sondern schon für Nutzfahrzeuge ab 2,5 Tonnen gelten.
Zudem soll eine Ablösung dezentraler Lösungen zur Risikoeinstufung von Güterkraftverkehrsunternehmen und Straßenpersonenverkehrsunternehmen bei den Ländern durch ein zentrales System zur Risikoeinstufung von Verkehrsunternehmen erfolgen. Bestimmte Papiere und Nachweise sollen künftig digital vorgezeigt werden dürfen.