02.10.2025 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 462/2025

Ermittlungsmaßnahmen des Generalbundesanwalts

Berlin: (hib/SCR) Über die vom Generalbundesanwalt im Jahr 2023 angeordneten Maßnahmen zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) und Online-Durchsuchung informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/1840) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/1624). Die Abgeordneten hatten sich auf vier entsprechende Fälle bezogen, die vom Bundesamt für Justiz in einer Statistik ausgewiesen worden waren.

Zu zwei der vier betroffenen Ermittlungsverfahren gibt die Bundesregierung keine Auskunft. Eines sei inzwischen an eine Landesstaatsanwaltschaft abgegeben worden, im zweiten Fall verweist die Bundesregierung auf berechtigte Geheimhaltungsinteressen zum Schutz der laufenden Ermittlungen.

Zu den beiden anderen Ermittlungsverfahren, bei denen es zum Einsatz von Quellen-TKÜ kam, gibt die Bundesregierung keine technisch detaillierten Auskünfte. Sie benennt zwar jeweils die Anlassstraftaten nach dem Katalog des Paragrafen 100a Absatz 2 der Strafprozessordnung. Angaben zum Zeitpunkt der Maßnahmen oder zu Zielen der Quellen-TKÜ macht die Bundesregierung mit Verweis auf beispielsweise den polizeilichen Methodenschutz aber nicht.