Überprüfungen zivilgesellschaftlicher Organisationen
Berlin: (hib/STO) Um „Überprüfungen zivilgesellschaftlicher Organisationen durch das Bundesamt für Verfassungsschutz im Rahmen des sogenannten ,Haber-Verfahrens' seit 2020“ geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (21/1869). Wie die Fraktion darin schreibt, prüft das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) im Zuge dieses Verfahrens seit 2017 im Auftrag von Bundesministerien, ob Organisationen oder Personen, die Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln beantragen oder erhalten, möglicherweise verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen oder unterstützen.
Wissen wollen die Abgeordneten unter anderem, wie viele Projektträger, die im Rahmen von Programmen des Bundes gefördert wurden oder Förderanträge eingereicht haben, seit 2020 auf Ersuchen von Bundesbehörden vom BfV überprüft wurden.