06.10.2025 Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend — Anhörung — hib 469/2025

Sachverständige begrüßen Pflegefachassistenzausbildung

Berlin: (hib/HAU) Die von der Bundesregierung geplante Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung trifft bei der Pflegebranche wie auch bei der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi und den kommunalen Spitzenverbänden auf Zustimmung. Das wurde bei einer öffentlichen Sachverständigenanhörung des Ausschusses für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Montag deutlich. Unterschiedliche Auffassungen gab es zur Ausbildungsdauer, die laut dem Gesetzentwurf (21/1493) 18 Monate umfassen soll und bei einschlägiger Berufsausbildung auch verkürzt werden kann.

Die Neuregelung ersetzt die bisher 27 landesrechtlichen Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen. Die Reform soll laut Bundesregierung dazu beitragen, zusätzliche Fachkräfte für die Pflege zu gewinnen. Zudem soll künftig auch die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse erleichtert werden. Nach der Ausbildung sei eine Weiterbildung zur Pflegefachperson möglich, heißt es in dem Entwurf. Für Pflegekräfte mit ausländischen Abschlüssen sei eine einheitliche Regelung mit Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang statt umfassender Gleichwertigkeitsprüfung vorgesehen. Die neu strukturierte Pflegefachassistenzausbildung soll 2027 beginnen.

Für eine Ausbildungsdauer von zwei Jahren plädierte Kathrina Edenharter vom Deutschen Pflegerat. Nur eine Ausbildungsdauer von 24 Monaten auf DQR-Niveau 3 gewährleiste die Vermittlung der benötigten Kompetenzen und erlaube auch eine „Übertragung zur Pflegefachperson“, befand sie. Mit Blick auf Interessenten an einer Ausbildung aus dem Ausland, sagte sie, bei weniger als 24 Monaten Ausbildung erhielten diese keine Ausbildungsduldung oder Aufenthaltserlaubnis. Zudem würde ihrer Aussage nach die Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit entfallen.

Die Pflegefachassistenzausbildung könne nicht nur zu mehr Versorgungssicherheit beitragen, sondern führe auch „zu mehr Bildungschancen und Aufstiegsmöglichkeiten“, sagte Christian Hener vom Deutschen Roten Kreuz. Trotz eines hohen Bedarfes an qualifiziertem Personal unterhalb der Pflegefachkraft sprach er sich für eine 18-monatige Ausbildung aus.

Da das Berufsprofil deutlich über die reine Pflegehilfe hinausgehe und als Heilberuf geregelt werden solle, „kommt eine einjährige Ausbildung nicht in Frage“. Gleichzeitig sei aber auch die Ausbildungsdauer von 24 Monaten zu lang, um den dringend benötigten Personalkörper effizient ausbauen zu können, sagte Hener.

Isabel Kalberlah vom Referat Schulen bei der Hans-Weinberger-Akademie der AWO sprach sich für die 18-monatige Ausbildung aus, „obgleich aus pädagogisch-didaktischer Sicht eine längere Ausbildungszeit wünschenswert wäre“. Die Auszubildenden müssten dabei durch gezielte Sprachförderung und „schulsozialarbeiterische Begleitung“ wirksam unterstützt werden, um Ausbildungsabbrüche zu vermeiden. Die Ausbildungskosten dürften jedoch nicht zu einer weiteren Kostensteigerung für die Pflegebedürftigen führen, betonte Kalberlah. Die Ausbildung müsse als gesamtgesellschaftliche Aufgabe gelten und über Steuermittel finanziert werden.

Katharina Owczarek von der Diakonie Deutschland forderte ebenfalls, die Beteiligung der Pflegebedürftigen an den Ausbildungskosten abzuschaffen und durch eine „solidarische Finanzierung aus Steuermitteln zu ersetzen“. Durch den Kompetenzzuwachs und die Durchlässigkeit zur Fachkraftausbildung schaffe der Gesetzentwurf eine erstrebenswerte Erleichterung für die Praxis, befand sie. So werde der Qualifikationsmix in der Pflege gestärkt. Mit Blick auf die Ausbildungsdauer verwies Owczarek darauf, dass sich durch die Abweichung von den bisher etablierten ein- oder zweijährigen Dauer die Übergänge schwierig gestalten könnten. Insbesondere für kleine Pflegeschulen könne dies zu „nichtrefinanzierten Vorhaltekosten“ führen.

Anna Traub vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge bewertete die 18-monatige Ausbildungsdauer als sachgerecht. Anzumerken sei aber, dass der Entwurf und seine Implikationen erst abschließend beurteilt werden könnten, „sobald die entsprechenden Ausbildungs- und Prüfverordnungen veröffentlicht sind“. Wolle man zum Jahresbeginn 2027 ein stabiles Ausbildungssystem gewährleisten, so Traub, „drängt zunehmend die Zeit“. Daher müsse das Gesetzgebungsverfahren zeitnah abgeschlossen werden.

Antonia Walch vom Bundesverband Deutscher Privatkliniken hielt es für dringend geboten, medizinische Rehabilitationseinrichtungen als Träger der praktischen Ausbildung sowohl für die Pflegefachausbildung als auch für die Pflegefachassistenzausbildung zuzulassen. Durch die Einbindung zusätzlicher Ausbildungsträger könne nicht nur die Zahl der dringend benötigten Pflegekräfte erhöht, sondern auch die Attraktivität des Pflegeberufs insgesamt gesteigert werden, befand sie.

Darüber hinaus werde durch die verstärkte Einbindung von medizinischen Rehabilitationseinrichtungen, die häufig im ländlichen Raum angesiedelt seien, insbesondere Menschen auf dem Land vermehrt die Möglichkeit einer Ausbildung eröffnet.

Verdi-Vertreterin Melanie Wehrheim forderte eine mindestens 24-monatige Ausbildungsdauer. Wer dabei unterstützt, Menschen zu pflegen, übernehme eine verantwortungsvolle und fordernde Aufgabe, für die eine 18-monatige Ausbildung nicht ausreichend sei. Wehrheim betonte außerdem, dass die Weiterqualifikation zur Pflegefachperson systematisch gefördert werden müsse. Eine hohe Durchlässigkeit zwischen den Pflegeberufen sei unbedingt zu gewährleisten. Eine abgeschlossene Pflegefachassistenzausbildung müsse im vollen Umfang ihrer Dauer auf die Fachausbildung angerechnet werden, verlangte die Gewerkschaftsvertreterin.

Dominik Feldmeier vom Deutschen Landkreistag wiederum hält die 18 Monate für richtig, weist aber zugleich daraufhin, dass es eine gute Durchlässigkeit in die generalistische Pflegeausbildung brauche. Eine solche Ausbildung sei aber häufig nur zum vollen Ausbildungsjahr möglich, gab er zu bedenken. Den laut Gesetzentwurf für die Ausbildung benötigten Hauptschulabschluss nannte der Kommunalvertreter „zielgruppengerecht“. Zu kritisieren sei, das derzeit noch wichtige Parameter für die Ausbildung fehlten, die erst in einer noch ausstehenden Ausbildungs- und Prüfungsverordnung definiert werden sollen. So fehlten bisher noch Angaben über die Zahl der Ausbildungsstunden und der Pflichteinsätze.