Gesetzentwurf zur Krypto-Regulierung
Berlin: (hib/BAL) Die Bundesregierung will die Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen dazu verpflichten, den Finanzbehörden Informationen über bestimmte Transaktionen von Kryptowerte-Nutzern zu melden. Dies soll im Rahmen eines Gesetzentwurfs zur Umsetzung von Vorgaben der Industrieländerorganisation OECD geschehen (21/1937).
Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) schreibt dazu in seiner Stellungnahme: „Die Darstellung des Erfüllungsaufwands ist durch den NKR nicht unabhängig überprüfbar, da das Ressort ihm etwaige Stellungnahmen nur zum Teil zur Verfügung gestellt hat.“ Die Darstellung der Regelungsfolgen sei nicht in jeder Hinsicht nachvollziehbar und methodengerecht. „Der dargestellte Erfüllungsaufwand für Wirtschaft und Verwaltung erscheint nach der nur eingeschränkt möglichen Prüfung unvollständig.“
Dazu schreibt die Bundesregierung: „Die Bundesregierung ist bemüht, den Einwänden des Nationalen Normenkontrollrates in Zukunft Rechnung zu tragen und die Darstellung des Erfüllungsaufwands der Wirtschaft zu verbessern.“
Der Bundesrat fordert in seiner Stellungnahme neben konkreten kryptobezogenen Anliegen, dass die Bundesregierung bald ein Gesetzgebungsverfahren startet, um „die finanzielle Situation von Alleinerziehenden durch Anhebung oder Weiterentwicklung des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende zu verbessern“. Dazu erklärt die Bundesregierung: „Der Entlastungbetrag für Alleinerziehende in seiner jetzigen Form begünstigt insbesondere gutverdienende Alleinerziehende, auch mit erwachsenen Kindern. Geringverdienende Alleinerziehende, selbst mit kleinen Kindern, werden dagegen nicht entlastet. Die Abstimmungen über die konkrete Ausgestaltung einer zielgenaueren Leistung, mit der auch Kosten und Schlechterstellungen verbunden sein können, ist innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen.“