08.10.2025 Petitionen — Ausschuss — hib 476/2025

Volldeklaration aller in Deutschland verkauften Honige

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss unterstützt die Forderung des Deutschen Berufs- und Erwerbsimkerbundes (DBIB) nach einer „Volldeklaration aller in Deutschland verkauften Honige“. In der Sitzung am Mittwoch verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen aller Fraktionen die Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine dahingehende Petition der Bundesregierung mit dem höchstmöglichen Votum „zur Berücksichtigung“ zu überweisen.

In der durch die Präsidentin des DBIB, Annette Seehaus-Arnold, eingereichten öffentlichen Petition (ID 164191) heißt es, die Volldeklaration der Honigherkunft werde benötigt, um möglichen Missbrauch vor allem bei Importen von Honig zu erschweren. Die von der Europäischen Union Anfang 2024 vorgestellte Neufassung der Honigdeklaration lässt aus Sicht des DBIB den Mitgliedstaaten weiterhin zu großen Spielraum. Zwar müssten die Herkunftsländer bei Honigmischungen in absteigender Reihenfolge nach ihrem Gewichtsanteil mit der jeweils entsprechenden Prozentangabe deutlich erkennbar auf dem Etikett angegeben werden. Allerdings gelte diese Verpflichtung nur für die vier Hauptanteile, die zusammen mehr als 50 Prozent ausmachten. Für den Rest könnten die Mitgliedsstaaten durch nationale Regelungen selbst entscheiden, ob sie auf die Prozentangaben verzichten oder sie gesetzlich vorschreiben, heißt es in der Petition.

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass sich Deutschland bereits bei den Verhandlungen im Rat der Europäischen Union dafür ausgesprochen habe, „dass auf EU-Ebene harmonisierte Vorgaben für die Kennzeichnung von Honig und Honigmischungen festgelegt werden“. Im Referentenentwurf zur Zweiten Verordnung zur Änderung der Honigverordnung sei auch - entsprechend dem Anliegen der Petentin - kein Gebrauch von der Ermächtigung zur abweichenden Ursprungslandkennzeichnung von Honigen in Honigmischungen in bestimmten Fällen gemacht worden.

Der Petitionsausschuss schließt sich der Forderung der Petentin an, heißt es in der Vorlage, und hält die Eingabe für geeignet, um auf das Anliegen nochmals besonders aufmerksam zu machen.