Bürokratischer Aufwand der Gefahrstoffverordnung
Berlin: (hib/CHE) Die Gefahrstoffverordnung hat bereits 1986 die Arbeitsstoffverordnung ersetzt. Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) wurde erst im Jahr 2006 von der Bundesregierung eingerichtet, weshalb er sich nicht mit dem Entwurf der Gefahrstoffverordnung 1986 beschäftigt hat. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (21/1955) auf eine Kleine Anfrage (21/1696) der AfD-Fraktion, in der diese nach dem bürokratischen Aufwand der Gefahrstoffverordnung gefragt hatte.
Zu den Kosten schreibt die Regierung außerdem: „Die bei der letzten Änderung der Gefahrstoffverordnung im Jahr 2024 verursachten Kosten, einschließlich einmaligem und jährlichem Erfüllungsaufwand und Bürokratiekosten für die Wirtschaft, können der Bundesratsdrucksache 403/24 entnommen werden. Bei der Änderung im Jahr 2021 hat der NKR von einer Stellungnahme abgesehen. Bei der Änderung im Jahr 2016 hat der NKR festgehalten, dass die Entlastungen und Belastungen, die durch den jährlichen Erfüllungsaufwand entstehen, im Saldo nicht quantifizierbar sind.“