Bundesrat will Planbarkeit beim Energiewirtschaftsgesetz
Berlin: (hib/NKI) Den Vorschlag des Bundesrates für eine Änderung im Vierten Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (21/1496) will die Bundesregierung prüfen. Das geht aus der Gegenäußerung der Bundesregierung zu einer Stellungnahme des Bundesrates hervor, die als Unterrichtung (21/2078) vorliegen.
Mit der Reform des Energiewirtschaftsgesetzes soll die Gasspeicherumlage zum 1. Januar 2026 abgeschafft werden. Die Kosten tragen nicht mehr direkt die Gaskunden, sondern die Mittel sollen durch den Klima- und Transformationsfonds (KTF) bereitgestellt werden. Der Bundesrat verlangt eine Änderung. Die vorgesehene Ermächtigung zur Wiedereinführung eines Umlagesystems per Rechtsverordnung beurteilt die Länderkammer insofern kritisch, als diese bei Unternehmen zu Bedenken hinsichtlich der Planungssicherheit führen könne. Deshalb schlägt der Bundesrat eine Prüfung auf Verzicht oder Konkretisierung der Regelung vor. Die Bundesregierung will den Vorschlag prüfen.