10.10.2025 Inneres — Antwort — hib 496/2025

Beantwortung parlamentarischer Anfragen

Berlin: (hib/STO) Die Beantwortung parlamentarischer Anfragen erläutert die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/1982) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/21/1735). Danach werden Antworten zu parlamentarischen Anfragen von dem federführenden Bundesministerium erarbeitet und namens der Bundesregierung beantwortet. Die Bundesministerien nehmen die Beantwortung parlamentarischer Fragen laut Vorlage selbst vor. Dies schließt der Bundesregierung zufolge nicht aus, „dass rechtliche Vorklärungen vorgenommen oder sachliche Informationen, Daten oder Abfragen von Sachständen zum Beispiel zu Projekten, die von beauftragten Dritten durchgeführt werden, bei den betroffenen Stellen eingeholt werden“.