„Fairnessfonds“ für Renten-Härtefälle
Berlin: (hib/CHE) Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag (21/2164) die Bundesregierung auf, einen „Fairnessfonds“ für pauschale Einmalzahlungen einzurichten, um die Rentenüberleitung abzuschließen. Zur Begründung heißt es darin: „Der von der Bundesregierung eingerichtete sogenannte Härtefallfonds - die 'Stiftung zur Abmilderung von Härtefällen in der Ost-West-Rentenüberleitung, für jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler' - sollte unter anderem Härten im Zusammenhang mit der Ost-West-Rentenüberleitung abmildern. Tatsächlich hat sich der Härtefallfonds jedoch als nicht wirksam erwiesen.“ Mit einem relativ geringen Anteil an den Bewilligungen und 18.058 Ablehnungen habe der Fonds neue Frustrationen ausgelöst. Das politische Ziel einer Befriedung sei damit verfehlt worden.
Die Fraktion fordert deshalb einen „Fairnessfonds“, mit dem die Härtefälle bei der Rentenüberleitung unabhängig von einer Bedürftigkeit der Betroffenen im Rahmen einer Fondslösung begünstigt werden. Dieser Fonds soll den Betroffenen pauschale Einmalzahlungen in angemessener Höhe gewähren und bei der Bemessung dieser Einmalzahlungen an die zurückgelegte Betriebszugehörigkeit anknüpfen und dabei je Jahr einen Betrag in Höhe von mindestens 400 Euro gewähren. Die Zahlungen des Fonds sollen steuer- und sozialversicherungsfrei und beim Bezug von Sozialleistungen wie der Grundsicherung im Alter anrechnungsfrei sein. Außerdem soll der „Fairnessfonds“ als eigenständige Stiftung außerhalb des Sechsten Sozialgesetzbuches errichtet und ausschließlich aus Bundesmitteln finanziert werden.