14.10.2025 Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung — Antrag — hib 509/2025

Grüne: Petitionen ab 100.000 Unterstützern im Plenum beraten

 

Berlin: (hib/VOM) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert mehr Gewicht für Bürgeranliegen. Sie hat dazu einen Antrag (21/1950) zur Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages vorgelegt, über den am Donnerstag im Plenum abgestimmt wird. Danach soll der Petitionsausschuss dem Bundestag empfehlen können, die Beratung einer Petition als Aussprache alsbald auf die Tagesordnung zu setzen, wenn eine Petition das Quorum von 100.000 Unterstützern erreicht hat und der Petitionsausschuss darüber bereits in öffentlicher Sitzung beraten hat. Derzeit wird eine Petition in öffentlicher Sitzung im Petitionsausschuss mit der Petentin oder dem Petenten beraten, wenn innerhalb der Mitzeichnungsfrist von sechs Wochen das Quorum von 30.000 Unterstützern erreicht wurde.

 

Zur Begründung heißt es, Anliegen, die besonders breit getragen werden, sollten im Plenum des Bundestages diskutiert werden, „damit sie mehr als bisher in die Entscheidungsfindung des Parlamentes einfließen“. Besonders wichtige Bürgeranliegen erhielten dadurch mehr Sichtbarkeit. Darüber hinaus würde das demokratische Potenzial des Petitionsrechts gestärkt. Das sei auch deshalb von großer Bedeutung, so die Fraktion, weil dieses „Kommunikationsgrundrecht“ eine einfache Möglichkeit der politischen Teilhabe für jedermann sei. Mit Hilfe des Petitionsrechts könne jeder Mensch seine Meinung und Forderung gegenüber dem Staat kundtun und „auf niedrigschwellige Weise“ versuchen, Einfluss auf die Willensbildung und den Gesetzgeber zu nehmen. Eine lebendige Beteiligungskultur stärke das Vertrauen in die Demokratie, heißt es in dem Antrag.