Ausschuss für Taser-Einführung bei Bundespolizei
Berlin: (hib/STO) Der Innenausschuss hat den Weg für die Einführung von Distanz-Elektroimpulsgeräten - sogenannten Tasern - bei der Bundespolizei frei gemacht. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD sowie denen der AfD-Fraktion verabschiedete das Gremium am Mittwochvormittag den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/1502). Gegen die Vorlage votierten die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Der Gesetzentwurf steht am Donnerstagabend zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums.
Wie die Bundesregierung in ihrer Vorlage ausführt, müssen Einsatzkräfte „über alle Einsatz- und Führungsmittel verfügen, um effektiv und gleichzeitig verhältnismäßig vorgehen zu können“. Der Einsatz der Schusswaffe sei dabei stets das letzte Mittel. Um ein möglichst abgestuftes Vorgehen bei der Anwendung des unmittelbaren Zwangs zu gewährleisten, könnten Taser eingesetzt werden. Diese entfalteten insbesondere präventive Wirkung.
Ob der Einsatz auf der Grundlage der geltenden Regelungen des „Gesetzes über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes“ (UZwG) möglich ist, wird den Angaben zufolge zum Teil angezweifelt. Hier soll durch eine Ergänzung des UZwG Rechtssicherheit mit Blick auf den Einsatz von Tasern geschaffen werden.