15.10.2025 Arbeit und Soziales — Antwort — hib 511/2025

Regierung: Eine Milliarde Euro mehr für Arbeitsförderung

Berlin: (hib/CHE) Die Möglichkeiten zur Arbeitsförderung im SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch) haben sich bewährt und werden dies auch in Zukunft tun. Diese Ansicht vertritt die Bundesregierung in einer Antwort (21/2134) auf eine Kleine Anfrage (21/1701) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und verteidigt die Aufstockung der Mittel für das Budget für Eingliederung um eine Milliarde Euro.

Sie führt unter anderem aus, dass Arbeitsgelegenheiten immer nachrangig und nur für eine sehr eingeschränkte Gruppe zielführend seien. Sie dienten der Wiedererlangung der Beschäftigungsfähigkeit sehr arbeitsmarktferner Menschen. Intensive Beratung, Coaching und die Instrumente der öffentlich geförderten Beschäftigung hätten sich in den vergangenen Jahren bewährt und seien gesetzlich gestärkt worden. „Damit einhergehend sind die Förderzahlen im Paragraf 16d SGB II gesunken: Im Jahr 2014 gab es rund

26.000 Eintritte in Arbeitsgelegenheiten, im Jahr 2024 waren es rund 102.000. Dem entsprechend wurde auch das Teilhabechancengesetz in der Praxis sehr gut angenommen. In der Spitze wurden im November 2021 rund 43.000 Personen im Instrument “Teilhabe am Arbeitsmarkt„ nach Paragraf 16i SGB II gefördert, der aktuelle Förderbestand liegt mit 19.290 Personen im Mai 2025 (aktuelle Zahlen) unter diesem Niveau.“

In der Antwort geht die Regierung auch auf die Rolle der Jobcenter ein. Dort würden Förderentscheidungen dezentral getroffen. Eine verlässliche Finanzierung sei für den anhaltenden Erfolg aller Förderleistungen dabei eine wesentliche Voraussetzung. „Deshalb setzt die Bundesregierung die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode unmittelbar um, ausreichend Mittel für Eingliederung sicherzustellen und stockt das Gesamtbudget SGB II ab dem Jahr 2026 um jährlich eine Milliarde Euro gegenüber der Finanzplanung der Ampelregierung auf“, betont die Regierung.