15.10.2025 Petitionen — Unterrichtung — hib 514/2025

9.260 Petitionen erreichten den Ausschuss im Jahr 2024

Berlin: (hib/HAU) Im Jahr 2024 sind 9.260 Petitionen beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht worden. Das geht aus dem Tätigkeitsbericht des Ausschusses für das Jahr 2024 (21/1900) hervor, den die Ausschussvorsitzende Hülya Düber (CDU/CSU) am Mittwoch Bundestagspräsidentin Julia Klöckner überreicht hat. Die Gesamtzahl der Petitionen ist damit im Vergleich zu 2023 um 18,84 Prozent gesunken. Die meisten Eingaben bezogen sich auf den Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (1.526). 1.279 Zuschriften richteten sich an den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Den Bereich des Bundesministeriums der Justiz betrafen 1.203 Petitionen. Der Bundestag wird den Tätigkeitsbericht laut Tagesordnung am Donnerstag, 16. Oktober 2025, beraten.

Laut dem Bericht ergibt sich bei 250 Werktagen ein täglicher Durchschnitt von etwa 37 Zuschriften. 3.897 und damit mehr als ein Drittel aller Petitionen sind demnach auf elektronischem Wege, also als Web-Formular über www.bundestag.de, eingegangen. „Mit derzeit mehr als fünf Millionen Nutzerinnen und Nutzer zählt das Petitionsportal weiterhin zu den beliebtesten Internetangeboten des Deutschen Bundestages“, schreibt der Petitionsausschuss. Es könne nicht nur für die Eingabe von Petitionen genutzt werden, sondern ermögliche es auch, veröffentlichte Petitionen elektronisch mitzuzeichnen und gemeinsam mit anderen zu diskutieren.

Im Berichtszeitraum haben sich 179.742 Nutzerinnen und Nutzer im Portal des Petitionsausschusses neu registriert (2023: 491.639), um eine Petition einzureichen, sie im Petitionsforum zu diskutieren oder sie durch eine Mitzeichnung zu unterstützen. Zu den im Jahr 2024 eingegangenen Petitionen seien insgesamt 722.639 Unterstützungen - teils schriftlich, teils auch elektronisch über die Petitionsplattform - verzeichnet worden (2023: 1,59 Millionen).

Im Tätigkeitsbericht wird auch auf die Mitte 2024 in Kraft getretene Reform des Petitionswesens verwiesen. Damit wurde die Mitzeichnungsfrist für auf der Internetseite des Petitionsausschusses veröffentlichte Petitionen von vier auf sechs Wochen verlängert. Weiterhin wurde im Zuge der Reform das Quorum, das veröffentlichte Petitionen für eine Beratung in öffentlicher Ausschusssitzung erreichen müssen, von 50.000 auf 30.000 Mitzeichnungen gesenkt.

Neben den grundsätzlichen Anliegen, die über das Internet oder per Post an den Ausschuss herangetragen wurden, habe sich der Petitionsausschuss ebenso mit großem Engagement den Sorgen und Nöten der Bürger gewidmet, die den Ausschuss im Einzelfall um Unterstützung baten. „Die Bearbeitung solcher persönlichen Anliegen machte für den Ausschuss auch im Jahr 2024 wieder einen wichtigen Teil seiner Arbeit aus“, schreiben die Abgeordneten.

Laut dem Tätigkeitsbericht fanden im Jahr 2024 29 Sitzungen des Petitionsausschusses statt. In den Sitzungen seien insgesamt 607 Petitionen zur Einzelberatung aufgerufen worden. Viermal habe der Ausschuss im vergangenen Jahr öffentlich getagt.

Weitere Informationen zum Petitionsausschuss: https://www.bundestag.de/petitionen