15.10.2025 Gesundheit — Anhörung — hib 519/2025

Regulierung missbräuchlich genutzter Chemikalien begrüßt

Berlin: (hib/PK) Gesundheitsexperten und Industrieverbände begrüßen grundsätzlich das Vorhaben der Bundesregierung, die allgemeine Verfügbarkeit gefährlicher Industriechemikalien, die missbräuchlich als Drogen oder sogenannte K.O.-Tropfen verwendet werden, zu regulieren. Sachverständige fordern allerdings zugleich mehr Aufklärung und Prävention, um insbesondere Jugendliche effektiver zu schützen. Die Experten äußerten sich am Mittwoch in der Anhörung des Gesundheitsausschusses zum aktuellen Gesetzentwurf (21/1504) sowie in schriftlichen Stellungnahmen.

Der Verein KO - Kein Opfer forderte Nachbesserungen an dem Gesetzentwurf und mehr Prävention. Es sei zu begrüßen, dass der Bund dem Problem psychoaktiver Stoffe mehr Aufmerksamkeit schenke. Allerdings berge der Entwurf erhebliche Risiken und Lücken. Wenn der Gesetzestext nicht alle Stoffvarianten und Wirkungsweisen flexibel berücksichtige, könnten Täter sich über chemische Modifikationen entziehen.

Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) erklärte, der Gesetzentwurf sei grundsätzlich unterstützenswert und überfällig. Er schaffe eine Rechtsgrundlage zum polizeilichen Umgang mit der missbräuchlichen Nutzung und dem dazu bestimmten Vertrieb von Lachgas, GBL und BDO und könne den Jugendschutz stärken. Darüber hinaus sei aber eine umfassende Aufklärungsoffensive notwendig.

Der Suchtforscher Bernd Werse erklärte, es sei zu begrüßen, dass es nach mehreren Jahren der flächendeckenden Verbreitung von großen Lachgas-Behältern eine Regulierung geben solle, die erstmals einen Jugendschutz für diese Substanz gewährleiste. Allerdings seien pauschale Verbote bestimmter psychoaktiver Substanzen abzulehnen. Für alle Drogen sollte es eine legale Regulierung geben.

Der Industriegaseverband (IGV) erklärte, das Anliegen, Jugendliche vor dem Missbrauch von Lachgas zu schützen, werde unterstützt. Der Verband würdigte, dass die geplante Neuregelung mit einer geringen Zusatzbelastung für Wirtschaft und Verwaltung einhergehe. Ähnlich äußerte sich der Verband der chemischen Industrie (VCI), der darauf hinwies, dass GBL und BDO in der industriellen Produktion in großem Maßstab genutzt werden, etwa als Lösungsmittel oder Ausgangsstoff für Pharmazeutika.

Die Bundesärztekammer (BÄK) warnte nachdrücklich vor den Folgen einer missbräuchlichen Verwendung von Lachgas. Die BÄK sprach sich dafür aus, die Abgabemenge von Kapseln mit 8 Gramm Lachgas an Endverbraucher im Einzelhandel zu begrenzen. Es sei zu erwarten, dass sich der Konsum infolge eines Verbotes größerer Lachgasflaschen auf kleinere Einheiten verlagere. Auch sollte jede Form von Werbung und Sponsoring für Lachgas streng reguliert und eingeschränkt werden. Außerdem müssten Aromastoffe für Lachgas verboten werden.

Eine Sprecherin des Verbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) schilderte in der Anhörung, dass Kinder und Jugendliche mit dieser Art von Drogen meist überhaupt keine Erfahrung hätten und schnell überfordert sein könnten.