16.10.2025 Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung — Antrag — hib 523/2025

AfD fordert Definition ordnungsrufwürdiger Äußerungen

Berlin: (hib/VOM) Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag (21/2225) eine Ergänzung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages, damit eine Liste der „ordnungsrufwürdigen Äußerungen, Begriffe und Handlungen zur Herstellung umfassender Transparenz“ erstellt wird. Der Bundestag stimmt am Donnerstag darüber ab.

Laut Antrag soll in die Geschäftsordnung folgender Passus aufgenommen werden: „Zur Förderung der Transparenz wird dieser Geschäftsordnung eine Anlage beigefügt, die diejenigen Begriffe, Äußerungen und Handlungen auflistet, die regelmäßig zu einem Ordnungsruf führen.“ Zur Begründung heißt es, Abgeordnete könnten nicht mit „hinreichender Vorhersehbarkeit“ erkennen, welche Begriffe oder Äußerungen als ordnungswidrig eingestuft werden und somit einen Ordnungsruf nach sich ziehen. Dies beeinträchtige die freie Mandatsausübung, da die Redner gezwungen seien, im Zweifel auf pointierte oder kritische Formulierungen zu verzichten, um Sanktionen zu vermeiden. Die beantragte Änderung würde der Rechtssicherheit und der Gleichbehandlung aller Fraktionen diene und zu einer fairen Debattenkultur im Bundestag beitragen, schreiben die Abgeordneten.