Carbon-Leakage: Bericht über Konsultationverfahren 2025
Berlin: (hib/SAS) Die Bundesregierung hat den Bericht zum Konsultationsverfahren 2025 gemäß Paragraf 26 Absatz 2 der BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) als Unterrichtung (21/2210) vorgelegt.
Daraus geht hervor, dass die Mehrheit der befragten Industrie-Interessenvertreter die 2025 eingeführten Erleichterungen, um den administrativen Aufwand bei der Antragsstellung und -prüfung zu senken, als nicht ausreichend empfindet. Als Entlastung wird unter anderem die Fortführung des Verzichts auf Vor-Ort-Prüfungen bei Drittzertifizierung eingestuft. Verbände kritisieren jedoch weiterhin den als hoch bewerteten bürokratischen Aufwand und fordern eine grundlegende Vereinfachung des Verfahrens.
Mit der Einführung des zweiten Emissionshandelssystems (EU-ETS 2), das ab 2027 die Sektoren Gebäude, Straßenverkehr sowie kleine Industrieanlagen erfasst, erwarten die befragten unabhängigen Fachleute sowie Vertreter von Verbänden mehrheitlich ein höheres Carbon-Leakage-Risiko als im nationalen Brennstoffemissionshandel. Als Hauptgründe nennen sie den Übergang in die freie Marktpreisbildungsphase und die damit verbundenen Unsicherheiten über das Preisniveau im EU-ETS 2 sowie die Unsicherheit über den noch nicht geregelten zukünftigen Carbon-Leakage-Schutz im EU-ETS 2.
Die Konsultationsverfahren der Jahre 2022, 2023 und 2024, mit denen die Wirksamkeit des nationalen Brennstoffemissionshandels nach dem Brennstoffemissionsgesetz (BEHG) und die BECV als Instrument zum Schutz vor Carbon-Leakage untersucht wurden, hatten laut der Unterrichtung ein gemischtes Stimmungsbild ergeben.
Die Mehrheit der Befragten hielt die Bepreisung von CO2 im Rahmen des nationalen Brennstoffemissionshandels zwar für ein wirksames Instrument zur Erreichung der deutschen Klimaziele. Zu den Stärken des BEHG zählten die Planungssicherheit, der feste Preispfad und die Technologieoffenheit. Als Stärken der BECV wurden vor allem der Wettbewerbsschutz, die Reinvestitionspflicht und die Berücksichtigung des Carbon-Leakage-Risikos anhand der Emissionsintensität genannt.
Vertreter der Interessenverbände hatten jedoch wiederholt Anpassungsbedarf zur Reduzierung des bürokratischen Aufwands des Antragsverfahrens sowie bei den ökologischen Gegenleistungen angemahnt. Hauptkritikpunkte waren der hohe bürokratische Aufwand und die unverhältnismäßigen Kosten im Verhältnis zur finanziellen Entlastung. Im Vergleich zu anderen Entlastungsregelungen wurde der Aufwand bei der Beantragung der BECV-Beihilfe mehrheitlich als höher eingestuft.
Wie die Bundesregierung informiert, konnten Unternehmen Anträge auf Beihilfen stellen, um ihre grenzüberschreitende Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten. Für das Abrechnungsjahr 2024 seien 554 Anträge bei der Deutschen Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt eingereicht worden. Nach einer überschlägigen Abschätzung des Mittelbedarfs stünden im BEHG-Beihilfetitel des Klima- und Transformationsfonds ausreichend Mittel für die Gewährung der beantragten Beihilfen zur Verfügung.
Für das Abrechnungsjahr 2023 wurden 486 Anträge positiv beschieden. Zunächst wurde eine Gesamtbeihilfesumme von 60,6 Millionen Euro ausgezahlt. Im Frühjahr 2025 wurde laut Bericht ein weiterer Antrag für das Abrechnungsjahr 2023 in Höhe von 450.000 Euro bewilligt.