Bundesregierung erarbeitet Strategie zur CO2-Entnahme
Berlin: (hib/SAS) Die Bundesregierung arbeitet laut einer Antwort (21/2193) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/1783) derzeit an einer „Langfriststrategie Negativemissionen (LE)“, um Kohlendioxid (CO2) aus der Atmosphäre zu entnehmen und dauerhaft einzuspeichern. Diese Strategie bilde die Grundlage für die Festlegung des Beitrags technischer Senken gemäß Paragraf 3b des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG).
Mit dem im Kabinett bereits beschlossenen Gesetzentwurf zur Novellierung des Kohlendioxidspeicherungsgesetzes sollten zudem der leitungsgebundene Transport und die dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid ermöglicht werden. Bislang habe es an einem „rechtssicheren Rahmen zum Bau von Kohlendioxidleitungen und Speichern für den kommerziellen Einsatz“ gemangelt, schreibt die Bundesregierung. Nicht erlaubt werden solle damit jedoch der Transport und die Speicherung von CO2, das aus der Kohleverbrennung stammt.
Für die Sicherheit der CO2-Speicherinfrastrukturen soll laut der Regierungantwort grundsätzlich der Betreiber haften. Im Falle einer Leckage muss dieser für die Menge des ausgetretenen Kohlendioxids Zertifikate im EU-Emissionshandel angeben. Zu Bereithaltung und Nachweis einer Deckungssumme sollen Speicherbetreiber verpflichtet werde.
Die Linksfraktion hatte sich erkundigt, inwiefern das Ziel der Langfriststrategie für Negativemissionen aus dem Jahr 2024 weiterhin verfolgt wird, um konkrete Zielwerte für Negativemissionen für die Jahre 2035, 2040 und 2045 zu definieren. Die Abgeordneten hatten auch nach einem Rechtsrahmen für die Abscheidung und Weiternutzung von CO2 sowie der Haftung für die Langzeitspeicherung gefragt.