17.10.2025
Arbeit und Soziales — Antwort — hib 529/2025
Übergangsregeln für Zulassung von Assistenzhunden
Berlin: (hib/CHE) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) strebt eine Rechtsänderung an, die es vorübergehend ermöglicht, Assistenzhunde zu prüfen und zu zertifizieren, selbst wenn sie in einer nicht-zugelassenen Ausbildungsstätte ausgebildet wurden. Voraussetzung soll sein, dass die nicht-zugelassene Ausbildungsstätte schriftlich darlegt, dass die Ausbildung den inhaltlichen Qualitätsanforderungen der Assistenzhundeverordnung entspricht. Die Übergangsregelung soll ebenfalls im Rahmen der Reform des BGG beschlossen werden. Das geht aus einer Antwort (21/2198) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/1873) der AfD-Fraktion hervor.