Zahl der vom BfV 2024 überprüften Projektträger
Berlin: (hib/STO) Über die Zahl der Projektträger, die im Rahmen von Bundesprogrammen gefördert wurden oder Förderanträge einreichten und auf Ersuchen von Bundesbehörden vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) überprüft wurden, berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/2201) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/1869). Danach wurden im vergangenen Jahr auf Ersuchen des Bundesinnenministeriums (BMI) 90 Projektträger, auf Ersuchen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) drei Projektträger, des Bundeskanzleramts 57 Projektträger, des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt zwei Projektträger und des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend acht Projektträger überprüft.
In insgesamt 40 Fällen meldete das BfV im Jahr 2024 den Angaben zufolge das Vorliegen verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse und übermittelte in 29 Fällen darüber hinausgehende Informationen.
Auf die Frage, wie viele natürliche Personen, die im Rahmen von Bundesprogrammen gefördert wurden oder Förderanträge einreichten, überprüft wurden, schreibt die Bundesregierung, dass im Jahr 2024 auf Ersuchen des BMI 100 Personen überprüft worden seien und auf Ersuchen des Kanzleramts 181 Personen. In insgesamt 23 Fällen habe das BfV das Vorliegen verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse gemeldet und in 18 Fällen darüber hinausgehende Informationen übermittelt.