Gesetzentwurf zur Beschleunigung von Geothermie
Berlin: (hib/NKI) Die Beratung des Geothermie-Beschleunigungsgesetzes (21/1928(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) soll im Bundestag im Oktober und November erfolgen. Das Inkrafttreten des Gesetzes ist für das erste Quartal des Jahres 2026 vorgesehen. Das geht aus der Antwort (21/2285(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/1918(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen hervor. Das überragende öffentliche Interesse für alle Speicherungsformen begründet die Bundesregierung damit, dass Wärmespeicher „in der Regel an ein Wärmenetz mit unterschiedlichen Wärmequellen angeschlossen“ sind. Es sei also nicht auszuschließen, dass auch Wärme, die aus fossilen Quellen gewonnen wird, eingespeichert werde.