Durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Beihilfeanträgen
Berlin: (hib/STO) Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Beihilfeanträgen durch das Bundesverwaltungsamt (BVA) ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (21/2188) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/1818). Danach fiel die durchschnittliche Bearbeitungsdauer im laufenden Jahr abhängig vom eingesetzten Abrechnungssystem sehr unterschiedlich aus. In diesem Jahr wurden den Angaben zufolge in zwei Schritten insgesamt 20 Prozent der Akten auf ein neues Abrechnungssystem, die „HealthFactory“, umgestellt.
Wie die Bundesregierung dazu weiter ausführt, beträgt die durchschnittliche Bearbeitungsdauer im Abrechnungssystem im Altsystem Abba mit einem Volumen von 80 Prozent des Aktenbestandes 15 Arbeitstage und im neuen System der „HealthFactory“ mit einem Volumen von zirka 20 Prozent des Aktenbestandes 21 Arbeitstage.
Nachdem die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Beihilfeanträgen durch das BVA laut Bundesregierung von 13 Arbeitstagen im Jahr 2017 auf acht Arbeitstage im Jahr 2020 gesunken war, stieg sie danach auf 15 Arbeitstage im Jahr 2024 an. Das BVA verzeichnet der Antwort zufolge einen stetigen Aufwuchs der zur Erstattung eingereichten Belege. Ursächlich seien der Aufwuchs der Zahl der beihilfeberechtigten Personen wie beispielsweise in Sicherheitsbehörden und Bundeswehr sowie der Anstieg der eingereichten Belege pro beihilfeberechtigter Person in Folge vermehrter Arztbesuche sowie der Leistungsausweitung wie insbesondere im Pflegebereich.