Zahlungen an Fraktionen sollen 2026 um 3,21 Prozent steigen
Berlin: (hib/VOM) Bundestagspräsidentin Julia Klöckner schlägt dem Bundestag im Benehmen mit dem Ältestenrat vor, die Geldleistungen an die Fraktionen ab dem Haushaltsjahr 2026 um 3,21 Prozent zu erhöhen. Dies geht aus ihrem Bericht nach Paragraf 58 des Abgeordnetengesetzes (21/2355) hervor. Berücksichtigt würden dabei das Ergebnis der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst und die Entwicklung ausgewählter Teilindizes des Verbraucherpreisindexes für Deutschland. Daraus ergibt sich laut Unterrichtung ein monatlicher Grundbetrag für jede Fraktion in Höhe von 680.902 Euro und ein monatlicher Beitrag für jedes Mitglied in Höhe von 12.297 Euro. Die Oppositionsfraktionen erhalten danach einen weiteren Zuschlag von 15 Prozent auf den Grundbetrag und von zehn Prozent auf den Betrag für jedes Mitglied.
Wie es in dem Bericht heißt, hat sich laut Statistischem Bundesamt bei der Entwicklung ausgewählter Teilindizes des Verbraucherpreisindexes im Juli 2025 im Jahresdurchschnitt eine Preiserhöhung von 0,52 Prozent bei den Kosten für Personenbeförderung, Bücher, Zeitungen und Zeitschriften, Gaststätten- und Beherbergungsdienstleistungen, Kosten für Post und Telekommunikation, Informationsverarbeitungsgeräte, Reparatur an Audio-, Foto- und IT-Geräten und Zubehör sowie Druckerzeugnisse ergeben. Da die Fraktionen ihre Geldleistungen 2024 zu 26 Prozent für Sachmittel ausgegeben hätten, führe dies zu einer Erhöhung dieser Geldleistungen um 0,14 Prozent für 2026.
74 Prozent der Geldleistungen gaben die Fraktionen dem Bericht zufolge 2024 für das Personal aus. Nach dem Ergebnis der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst 2025 würden die Entgelte der Beschäftigten ab dem 1. April 2025 um drei Prozent und ab dem 1. Mai 2026 um 2,8 Prozent erhöht. Dies führe zu einem Anstieg der Zahlungen für Personal an die Fraktionen um 3,07 Prozent. Zusammen mit dem errechneten Anstieg für Sachmittel von 0,14 Prozent ergibt dies laut Bericht eine Erhöhung der Geldleistungen um insgesamt 3,21 Prozent für 2026.
Nach Paragraf 58 des Abgeordnetengesetzes ist die Bundestagspräsidentin verpflichtet, dem Bundestag einen Vorschlag zur Anpassung der Höhe der Geldleistungen aus dem Bundeshaushalt an die Fraktionen vorzulegen. Im laufenden Jahr sind die Zahlungen an die Fraktionen im Etat des Deutschen Bundestages mit insgesamt 137.789.000 Euro ausgewiesen, woraus sich dem Bericht zufolge ein monatlicher Grundbetrag pro Fraktion von 650.825 Euro und ein monatlicher Betrag für jedes Mitglied von 11.915 Euro ergibt. Die Oppositionsfraktionen erhalten einen weiteren Zuschlag von 15 Prozent auf den Grundbetrag und von zehn Prozent auf den Betrag für jedes Mitglied. Die Finanzierung der Fraktionen mit staatlichen Geldleistungen soll eine sachgemäße, effektive Fraktionsarbeit ermöglichen und gewährleisten, heißt es weiter.