22.10.2025 Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit — Antwort — hib 541/2025

Fauna-Flora-Habitat-Bericht zum Erhaltungszustand des Wolfes

Berlin: (hib/JOH) Die Einstufung des Erhaltungszustandes des Wolfes als „günstig“ in der atlantischen biogeografischen Region im aktuellen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Bericht ist laut Bundesregierung auf Grundlage einer fachlich begründeten Empfehlung einer Mehrheit der Länder erfolgt. Darin heißt es, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (21/2315) auf eine Kleine Anfrage (21/1625) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, „dass der Wolf ein lebensfähiges Element des natürlichen Lebensraumes bildet und langfristig bilden wird, ein genügend großer Lebensraum vorhanden ist (...) und die positive Bestandsentwicklung (...) nicht gefährdet sein wird“.

In der alpinen Region werde bislang nicht von einem signifikanten Vorkommen ausgegangen. Daher sei in Absprache mit dem Land Bayern und im Einklang mit den Vorgaben der EU-Kommission zum FFH-Berichtsformat kein Bericht für den Wolf innerhalb der alpinen biogeografischen Region abgegeben worden.

Dass der Erhaltungszustand in der kontinentalen Region im Bericht als „unbekannt“ eingestuft worden sei, begründet die Bundesregierung mit der Notwendigkeit einer fristgerechten Abgabe des FFH-Berichts bei der EU-Kommission zum 31. Juli 2025. Die Bewertung sei daher hilfsweise erfolgt; eine Vorgehensweise, die „der besonderen Dynamik der positiven Entwicklung des Wolfs in Deutschland und den geografischen Besonderheiten innerhalb der kontinentalen Region geschuldet“ sei. Die Bundesregierung betont, sie habe am 13. Oktober 2025 eine Aktualisierung dieser Bewertung an die Europäische Kommission übermittelt.