22.10.2025 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung — Antwort — hib 541/2025

Förderung von Gewerkschaften im Ausland

Berlin: (hib/JOH) Die Förderung von Gewerkschaften im Ausland erfolgt laut Bundesregierung indirekt über die Umsetzungspartner und Durchführungsorganisationen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), sofern dies zur Erreichung der nachhaltigen Entwicklungsziele (SDG) beiträgt. Da schreibt sie in einer Antwort (21/2284) auf eine Kleine Anfrage (21/1965) der AfD-Fraktion.

Für Förderungen könnten auf Dauer angelegte, freiwillige Zusammenschlüsse von Erwerbstätigen zur kollektiven Interessensvertretung in wirtschaftlichen und sozialen Angelegenheiten in Betracht gezogen werden, heißt es darin. Gewerkschaftliche Schulungen in Partnerländern, die von der Bundesregierung gefördert würden, fokussierten sich auf den Kernauftrag der gewerkschaftlichen Arbeit, zum Beispiel Arbeitsbedingungen, internationale Arbeitsstandards und Arbeitsschutz.