27.10.2025 Inneres — Antwort — hib 547/2025

Asylverfahren von Personen mit Schutzstatus in Griechenland

Berlin: (hib/STO) Um „Asylverfahren von Personen mit internationalem Schutzstatus in Griechenland“ geht es in der Antwort der Bundesregierung (21/2341) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/1878). Wie die Fraktion darin ausführte kam das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil von 16. April dieses Jahres (BVerwG 1 C 18.24) zu dem Ergebnis, dass „männlichen, alleinstehenden, erwerbsfähigen und nichtvulnerablen international Schutzberechtigten aktuell bei einer Rückkehr nach Griechenland keine erniedrigenden oder unmenschlichen Lebensbedingungen“ drohen, die eine Verletzung ihrer Rechte aus Artikel 4 der EU-Grundrechtecharta zur Folge haben. Asylanträge dieses Personenkreises in Deutschland könnten daher nach Paragraf 29 Absatz 1 Nummer 2 des Asylgesetzes (AsylG) als unzulässig abgelehnt werden.

Wissen wollte die Fraktion unter anderem, in wie vielen Asylverfahren von Personen mit Schutzstatus in Griechenland das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) Unzulässigkeitsentscheidungen nach dem Asylgesetz getroffen hat. Dazu schreibt die Bundesregierung, dass bis zum 30. September dieses Jahres „17.283 Unzulässigkeitsentscheidungen nach Paragraf 29 I Nr. 2 Asylgesetz“ getroffen worden seien. 9.462 dieser Unzulässigkeitsentscheidungen wurden den Angaben zufolge bis Ende September „bestands-/rechtskräftig, beziehungsweise ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz abgelehnt“.