Nutzung von Fluggastdatensätzen
Berlin: (hib/STO) Die Nutzung von Fluggastdatensätzen im vergangenen Jahr ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (21/2365) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/2137). Danach wurden durch das Fluggastdaten-Informationssystem im Jahr 2024 knapp 548 Millionen Fluggastdatensätze angenommen, verarbeitet und an die Fluggastdatenzentralstelle übermittelt. Wie die Bundesregierung dazu ausführt, können Fluggastdatensätze pro Flugbewegung und Fluggast mehrfach übermittelt werden. Die Anzahl der betroffenen Fluggäste betrug den Angaben zufolge fast 154 Millionen, wobei Mehrfachnennungen aufgrund von Vielfliegern möglich sind.
Die Anzahl der durch technische Treffer erzeugten Vorgänge beim Abgleich mit Datenbeständen lag laut Vorlage bei rund 207.400 und die Anzahl der erzeugten Vorgänge beim Abgleich mit Mustern bei knapp 6.900. Die Anzahl der fachlich positiv überprüften und deshalb ausgeleiteten Vorgänge betrug knapp 90.000, wie aus der Antwort weiter hervorgeht.
Die Zahl der aus PNR-Ausleitungen resultierenden Festnahmen betrug danach 1.525. Insgesamt lagen den durch die Bundespolizei beziehungsweise Bundeszollverwaltung „aufgrund von PNR-Ausleitungen durchgeführten Maßnahmen (Passagier angetroffen und mit der zur Fahndung ausgeschriebenen Person identisch) für Personenfahndungen“ im Jahr 2024 neben 1.525 Ausschreibungen zur Festnahme 2.233 Auschreibungen zur Aufenthaltsermittlung zugrunde sowie 2.363 zur „polizeilichen Beobachtung/Verdeckte Kontrolle“, 3.908 zur „gezielten (offenen) Kontrolle“ und 397 zur „Zurückweisung (Einreiseverweigerung)“.