29.10.2025 Inneres — Antwort — hib 553/2025

Rechtsänderung von 2024 zu Besitz von Missbrauchsdarstellung

Berlin: (hib/STO) Die mögliche Einstellung bestimmter Fällen des Besitzes kinderpornografischer Darstellungen durch die Staatsanwaltschaft ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (21/2370) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/1872). Danach hat eine Strafrechtsänderung im Jahr 2024 unter anderem dazu geführt, dass Staatsanwaltschaften etwaige Fälle nach Paragraf 184b Absatz 1 oder 3 des Strafgesetzbuchs („Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte“) wieder bei Vorliegen der Voraussetzungen aufgrund geringer Schuld des Täters oder der Täterin in Verbindung mit dem Mangel an öffentlichem Interesse an der Verfolgung einstellen können.

Dies könne beispielsweise in Betracht kommen, „wenn Personen ungewollt, etwa durch den automatischen Download eines Bildes aus einer Chatgruppe, in den Besitz von kinderpornographischen Inhalten gekommen sind oder wenn Eltern kinderpornographisches Material, das sie bei ihren Kindern gefunden haben, an andere Eltern, Lehrerinnen oder Lehrer oder die Schulleitung weiterleiten, um diese über den Missstand zu informieren“, schreibt die Bundesregierung weiter. In diesen Fällen handele die Person offensichtlich nicht aus einem eigenen sexuellen Interesse an kinderpornographischen Inhalten, sondern gegebenenfalls sogar, „um eine andere Tat nach Paragraf 184b Strafgesetzbuch, insbesondere eine weitere Verbreitung oder ein öffentliches Zugänglichmachen eines kinderpornographischen Inhalts, zu beenden, zu verhindern oder aufzuklären.