Keine Beschaffung eigener Löschflugzeuge vorgesehen
Berlin: (hib/STO) Die Beschaffung eigener Löschflugzeuge durch den Bund zur Bekämpfung von Waldbränden ist laut Bundesregierung derzeit nicht vorgesehen. Für die Gefahrenabwehr und damit auch für die operative Wald- und Vegetationsbrandbekämpfung seien gemäß Artikel 30 und 70 des Grundgesetzes die Länder zuständig, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/2367) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/2129) weiter.
Danach unterstützt der Bund im Rahmen der Amtshilfe nach Grundgesetz-Artikel 35 insbesondere durch Hubschrauber der Bundespolizei und der Bundeswehr, die bei Bedarf Löschwasserbehälter mit einem Fassungsvermögen von bis zu etwa 5.000 Litern einsetzen können. Dabei erfolge die Unterstützung der Länder durch den Bundespolizei-Flugdienst auf Anforderung und unter Vorbehalt der eigenen Aufgabenwahrnehmung.
Wie die Bundesregierung zugleich ausführt, leistet der Bund zudem über das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) koordinierende Unterstützung, „etwa durch Lagebilder, überregionale Zusammenarbeit und die Einbindung in das EU-Katastrophenschutzverfahren“. Über dieses könne „bei Bedarf auf EU-rescEU-Löschflugzeuge zugegriffen werden“.