30.10.2025 Verkehr — Antwort — hib 555/2025

Mittel aus dem Sondervermögen für Autobahnprojekte

Berlin: (hib/HAU) Alle baureifen Bedarfsplanprojekte sollen gebaut werden. Auf diesen Beschluss des Koalitionsausschusses von Anfang Oktober weist die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/2388) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/2130) hin. Der Koalitionsausschuss habe sich darauf verständigt, für die Jahre 2026 bis 2029 zusätzlich drei Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) für die Erhaltung der Bundesfernstraßen zu mobilisieren, um Potenziale im Einzelplan 12 (BMV) für Projekte des Bundesfernstraßennetzes (Erhalt sowie Neu- und Ausbau) zu erschließen, heißt es in der Antwort. Eine geänderte Zweckbestimmung im SVIK in Verbindung mit den zusätzlichen Investitionsmitteln soll den Angaben zufolge die Finanzierung weiterer Baumaßnahmen aus dem Sondervermögen zur Erhaltung des Bestandsnetzes der Bundesfernstraßen möglich machen.

Bisher, so schreibt die Regierung, habe die Zweckbestimmung vorgesehen, Erhaltungsmaßnahmen an Brücken und Tunneln im Bestandsnetz der Bundesautobahnen zu finanzieren. Dies solle nun auf das Bestandsnetz der Bundesstraßen erweitert werden. Die dadurch im Einzelplan 12 frei werdenden Investitionsmittel sollen auch in die Realisierung von Bedarfsplanmaßnahmen von Bundesautobahnen und Bundesstraßen fließen. „Nach dem Beschluss des Koalitionsausschusses sollen alle Bedarfsplanprojekte, die baureif sind, gebaut werden“, heißt es in der Antwort.

Die Bundesregierung verweist zugleich darauf, dass ÖPP-Projekte (Öffentlich-Private Partnerschaften) im Bundesfernstraßenbau „in geeigneten Fällen“ eine etablierte Beschaffungsvariante zur herkömmlichen konventionellen Bereitstellung von Verkehrsinfrastruktur seien. Sie könnten, soweit die Anforderungen insbesondere der Wirtschaftlichkeit erfüllt sind, weiterverfolgt und umgesetzt werden.

ÖPP-Projekte seien nicht auf ein alternatives Finanzierungsmodell reduziert und gingen mit langfristigen Mittelbindungen einher. „Maßgeblich sind die Vorgaben der Bundeshaushaltsordnung und die Wirtschaftlichkeit“, schreibt die Bundesregierung. Die für die Beschaffung zuständigen Stellen seien insoweit gehalten, in geeigneten Fällen Überlegungen anzustellen und gegebenenfalls entsprechende Untersuchungen dahingehend durchzuführen, „ob Vorhaben mittels einer Beschaffungsvariante wirtschaftlich umgesetzt werden können oder nicht“.