Gesetz zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes
Berlin: (hib/NKI) Die Bundesregierung hat ein „Gesetz zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes, des Tierarzneimittelgesetzes und des Tiergesundheitsrechtlichen Bußgeldgesetzes“ (21/2475) vorgelegt, das am Donnerstag kommender Woche ohne Aussprache zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Heimat überwiesen werden soll.
Wie die Bundesregierung in der Vorlage ausführt, dient das Gesetz der Umsetzung von EU-Recht und beinhalte die Übernahme von Begriffsbestimmungen, die Anpassung von Regelungen zur Seuchenmeldung, die Neuregelung von immunologischen Tierarzneimitteln sowie die Änderung von Entschädigungsregeln und Bußgeldern. Unter anderem müssen alle Tierärzte bis Ende Januar elektronisch melden, wenn sie Antibiotika bei Hunden und Katzen verschrieben haben.
Die neuen Regelungen, heißt es in dem Gesetzentwurf, dienten der Verbesserung der Datengrundlage, um Tendenzen bei der Antibiotikaanwendung festzustellen und mögliche Risikofaktoren auszumachen, und trügen so zur Fortentwicklung der Maßnahmen zur umsichtigen Verwendung von antibiotischen Wirkstoffen bei. Dies sei für die Bekämpfung des Problems von antibiotischen Resistenzen von zentraler Bedeutung.
Hintergrund seien EU-Vorgaben, die seit April 2021 beziehungsweise Januar 2022 das nationales Recht überlagerten. Die Anpassung erfolge in mehreren Arbeitspaketen, der vorliegende Entwurf sei der erste Schritt. Es bestehe auch Änderungsbedarf bei Entschädigungsregelungen für Tierhalter und bei der Systematik der Regelungen zu immunologischen Tierarzneimitteln.