30.10.2025 Recht und Verbraucherschutz — Unterrichtung — hib 556/2025

Bundesrat will präzisere Regelung zum Widerrufsrecht

Berlin: (hib/SCR) Der Bundesrat regt Änderungen an dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur „Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts“ (21/2463) an. Mit dem Vorhaben sollen Vorgaben der Richtlinien (EU) 2023/2673 und (EU) 2024/825 umgesetzt werden, die Änderungen der Verbraucherrechte-Richtlinie betreffen. Die Umsetzung der Richtlinien muss laut Vorlage bis zum 19. Dezember 2025 beziehungsweise bis zum 27. März 2026 erfolgen.

In ihrer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf schlägt die Länderkammer unter anderem vor, das Erlöschen des Widerrufsrechts bei Verträgen über Finanzdienstleistungen präziser zu fassen. Durch die im Entwurf vorgesehene Eins-zu-eins-Umsetzung des Wortlautes der zugrundeliegenden EU-Richtlinie (2023/2763, Verbraucherrechte-Richtlinie) bestehe „möglicherweise ein Einfallstor, um die Diskussion um eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung neu aufleben zu lassen“, heißt es in der Stellungnahme. „Um wirklich Rechtssicherheit zu schaffen, bedarf es daher klarer, nicht streitanfälliger Regelungen. Die Bundesregierung sollte dementsprechend präzisieren, welche Voraussetzungen für das Erlöschen des Widerrufsrechts gelten“, fordert der Bundesrat weiter.

Die Bundesregierung lehnt diese Anpassung - wie auch zwei weiter Vorschläge - in ihrer Gegenäußerung ab. „Für entsprechende Präzisierungen lässt die Verbraucherrechte-Richtlinie keinen Spielraum, da sie insoweit vollharmonisierend ist“, führt die Bundesregierung an.

Darum geht es in dem Gesetzentwurf: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1112340

Das Bundeskabinett hatte den Gesetzentwurf am 3. September 2025 beschlossen. Die Vorlage wurde Bundestag und Bundesrat als „besonders eilbedürftig“ zugeleitet. Der Bundestag beriet die Vorlage am 16. Oktober 2025 in erster Lesung. Der Bundesrat beschloss die Stellungnahme in seiner 1058. Sitzung am 17. Oktober 2025. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat für Montag, 10. November 2025, von 11 bis 13 Uhr, eine öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf angesetzt.