Keine Einzelfallinformationen zu Tatverdächtigem von Passau
Berlin: (hib/STO) Um einen Vorfall in Passau vom 7. Juni dieses Jahres geht es in der Antwort der Bundesregierung (21/2389) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/2156). Darin schrieb die Fraktion, dass am 7. Juni 2025 „mutmaßlich ein 48-jähriger Iraker in Passau vorsätzlich mit einem schwarzen Personenkraftwagen in eine Personengruppe“ gefahren sei. Dadurch seien mindestens fünf Personen verletzt worden, darunter die Ehefrau des Fahrers sowie seine fünfjährige Tochter. Wissen wollte die Fraktion unter anderem, ob der tatverdächtige Fahrer den Sicherheitsbehörden des Bundes nach Kenntnis der Bundesregierung bekannt war.
Wie die Bundesregierung dazu mit Verweis auf die bundesstaatliche Kompetenzverteilung schreibt, äußert sie sich nicht zu laufenden Ermittlungen in Zuständigkeit des Freistaates Bayern. Zugleich führt sie aus, „dass auch unter Abwägung des parlamentarischen Kontrollinteresses die gewünschten Einzelfallinformationen zum Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Betroffenen nicht veröffentlicht und auch nicht in eingestufter Form übermittelt werden können“. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, dem sämtliche persönlichen oder personenbezogenen Daten unterfallen, habe als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts Verfassungsrang.
„Eine offene Übermittlung der in den Fragen erbetenen personenbezogenen Daten würde einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung des Betroffenen darstellen“, heißt es in der Antwort weiter. Bei der Abwägung mit dem parlamentarischen Frage- und Informationsrecht des Bundestages sei darüber hinaus zu beachten, „dass das Fragerecht als politisches Kontrollrecht auf Überprüfung des Verhaltens der Bundesregierung gerichtet ist“. Die parlamentarische Kontrolle beziehe sich nicht auf das Verhalten einzelner Personen.