30.10.2025 Recht und Verbraucherschutz — Unterrichtung — hib 557/2025

Bundesrat warnt vor zu hohen Bürokratiekosten

Berlin: (hib/SCR) Der Bundesrat hat zum von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines „Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb“ (21/1855) Stellung genommen. Mit dem Vorhaben sollen Vorgaben der Richtlinien (EU) 2024/825 und (EU) 2023/2673 in nationales Recht umgesetzt werden, die Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor beispielsweise irreführenden Umweltaussagen und manipulativen Online-Praktiken („Dark Patterns“) schützen sollen.

In ihrer Stellungnahme (21/2464) fordert die Länderkammer insbesondere eine praxisnähere Ausgestaltung der Fristen zur Umsetzung der EU-Richtlinie für die Neugestaltung von Verpackungen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Unternehmen bis zum 27. September 2026 ihre Verpackungen entsprechend den neuen Anforderungen umstellen müssen. Der Bundesrat hält die Frist jedoch für zu kurz und bittet um eine Verlängerung der Abverkaufsfrist, um wirtschaftlichen Schaden und Abfall zu vermeiden.

Zur Begründung verweist der Bundesrat auf die Produktionszyklen der Unternehmen. „Denn dadurch besteht das Risiko, dass Verpackungen und bereits verpackte Produkte in großem Umfang vernichtet werden müssen, weil diese bereits vorproduziert sein werden, ab dem 27. September 2026 aber nicht mehr angeboten werden dürfen“, heißt es dazu. Der Bundesrat fordert daher mehr Flexibilität und eine höhere Rechtssicherheit für Unternehmen. „Der Hinweis in der Entwurfsbegründung auf eine mögliche Gewährung von längeren Fristen durch die Gerichte bei unbilligen Härten im Einzelfall gibt den Unternehmen keine ausreichende Rechtssicherheit“, kritisiert die Länderkammer.

Die Bundesregierung begrüßt zwar das Anliegen des Bundesrates, sieht jedoch europarechtliche Hürden für eine Verlängerung der Fristen. Eine Anpassung über den 27. September 2026 hinaus sei im Rahmen der Umsetzungsgesetzgebung nicht zulässig. Sie betont, dass nationale Gerichte bereits die Möglichkeit hätten, angemessene Aufbrauch- und Umstellungsfristen zu gewähren, wenn diese für Unternehmen im Hinblick auf bereits in den Vertrieb gebrachte Produkte unbillige Härten verursachen. „Die Bundesregierung wird das Thema jedoch gegenüber der Europäischen Kommission aufgreifen, mit dem Ziel, dass diese die Problematik in den Auslegungsleitlinien zur Richtlinie 2005/29/EG adressiert“, heißt es in der Gegenäußerung.

Ein weiterer Schwerpunkt der Stellungnahme des Bundesrates betrifft die Bürokratiekosten. Die Länderkammer weist darauf hin, dass die Umsetzung der EU-Richtlinie mit einem einmaligen Aufwand von rund 355 Millionen Euro sowie jährlichen Bürokratiekosten von rund 52 Millionen Euro für die Wirtschaft verbunden ist. Der Bundesrat fordert daher, im weiteren Gesetzgebungsverfahren die bürokratischen Lasten insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen deutlich zu reduzieren.

Die Bundesregierung betont in ihrer Gegenäußerung, dass sie die Bürokratiekosten bereits im Dialog mit Wirtschaftsverbänden „so weit wie möglich“ reduziert habe. Der Gesetzentwurf stelle zudem eine „strikte 1:1-Umsetzung“ der EU-Richtlinie dar. „Die verbleibenden Belastungen von rund 52 Millionen Euro jährlich für alle Wirtschaftsbereiche sind durch die europäischen Vorgaben bedingt und können durch Vorgaben des innerstaatlichen Rechts nicht weiter reduziert werden“, heißt es in der Gegenäußerung. Trotzdem werde sich die Bundesregierung weiterhin dafür einsetzen, dass die neuen Regelungen mit möglichst wenig Aufwand umgesetzt werden können.

Das steht in dem Gesetzentwurf: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1112396

Das Bundeskabinett hatte den Entwurf am 3. September 2025 beschlossen. Bundesrat und Bundestag wurde die Vorlage als „besonders eilbedürftig“ zugeleitet. Der Bundestag hat am 17. Oktober 2025 in erster Lesung beraten. Der Bundesrat hat in seiner 1058. Sitzung am selben Tag die Stellungnahme zu dem Entwurf beschlossen. Im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz ist für Montag, den 10. November 2025, von 14 Uhr bis 16 Uhr, eine öffentliche Anhörung zu dem Entwurf angesetzt.