Bundesrat zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie
Berlin: (hib/SCR) Der Bundesrat hat zum von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge“ (21/1851) Stellung genommen. Ziel des Entwurfes ist es, die nach der Richtlinie (Verbraucherkreditrichtlinie-neu) notwendigen Änderungen im nationalen Recht vorzunehmen. Die Umsetzung ist laut Vorlage bis zum 20. November 2025 erforderlich.
In ihrer Stellungnahme (21/2459) fordert die Länderkammer unter anderem Änderungen in mehreren Bereichen des Entwurfs, um den Verbraucherschutz zu verbessern und Bürokratie abzubauen. Ein zentraler Punkt der Stellungnahme betrifft die Regelungen zu Förderdarlehen. Der Bundesrat fordert die Streichung der Begrenzung des Sollzinssatzes auf „höchstens den marktüblichen Sollzinssatz“. Die Begrenzung der Ausnahme gehe über das in der Richtlinie gebotene Maß hinaus, wodurch eine Eins-zu-eins-Umsetzung infrage gestellt sei. „Im Interesse einer wünschenswerten Erleichterung der Gewährung von Förderdarlehen sollte die zusätzliche Beschränkung der Höhe des Sollzinssatzes entfallen“, heißt es weiter.
Zudem spricht sich der Bundesrat dafür aus, Darlehen über 100.000 Euro, sofern sie keinen Immobilienbezug haben, aus dem Anwendungsbereich des Verbraucherkreditrechts auszunehmen. Diese Regelung im Gesetzentwurf gehe über die Vorgaben der EU-Richtlinie hinaus, die eine solche Anwendungsausdehnung lediglich freistelle. Diese überschießende Umsetzung der EU-Vorgaben sei nicht geboten, nicht zwingende EU-rechtliche Zusatzanforderungen an Unternehmen gelte es zu vermeiden, fordert die Länderkammer.
In Bezug auf die geplante Textform für Allgemein-Verbraucherdarlehen fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, bei höheren Darlehensbeträgen strengere Anforderungen zu prüfen, um den Übereilungsschutz zu gewährleisten und eine bessere Beweisfunktion der Textform zu ermöglichen.
Änderungen verlangt der Bundesrat auch mit Blick auf geduldete Überziehungen. „Durch die vorgesehene Einschränkung der Kreditgewährung ohne ausdrückliche Anforderung und Zustimmung der Verbraucher wird das bisher flexibel genutzte Instrument einer geduldeten Kontoüberziehung erheblich eingeschränkt“, heißt es in der Stellungnahme. Aus Sicht des Bundesrates sollte es daher ermöglicht werden, „Barauszahlungen, Überweisungen und Lastschriften so zu gestalten, dass Verbraucher bei Erstellung jeweils auch für den Fall einer Überziehung ihres Kontos zustimmen können und dies als Anforderung im Sinne der Neuregelung gilt“.
Darüber hinaus bittet der Bundesrat beispielsweise um Änderungen der Regelungen zu Zahlungsrückständen und Nachsichtsmaßnahmen, zu Debitkarten, Widerrufsbelehrungen und zur Kreditwürdigkeitsprüfung. Zudem fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, „die Erfahrungen mit den neuen Regelungen sorgfältig auf Anzeichen für Überregulierung zu prüfen und sich auf EU-Ebene frühzeitig - möglichst noch deutlich vor der turnusmäßigen Evaluation der Richtlinie - für eine Rückführung eventueller durch die Richtlinie geschaffener übermäßiger Bürokratie einzusetzen“.
In der Gegenäußerung zur Stellungnahme verweist die Bundesregierung auf die Eins-zu-eins-Umsetzung der EU-Richtlinie und lehnt viele der vorgeschlagenen Änderungen ab. So sieht die Bundesregierung beispielsweise auch bei höheren Darlehen keinen Änderungsbedarf in Bezug auf den Verbraucherschutz. „Nach Auffassung der Bundesregierung besteht auch bei höheren Darlehenssummen ein Bedarf für entsprechende Schutzbestimmungen“, heißt es dazu. Für die Klarstellung bei Barauszahlungen, Lastschriften und Überweisungen sieht die Bundesregierung keinen praktischen Bedarf. Die Aufforderung des Bundesrates, noch vor der vorgesehenen Evaluation auf Änderungen zu dringen, lehnt die Bundesregierung ebenfalls ab.
Darum geht es in dem Gesetzentwurf: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1112544
Das Kabinett hatte den Entwurf am 3. September 2025 beschlossen. Dem Bundestag und dem Bundesrat wurden die Vorlagen als „besonders eilbedürftig“ zugeleitet. Der Bundestag hat den Entwurf am 9. Oktober 2025 in erster Lesung beraten. Der Bundesrat hat die Stellungnahme in seiner 1058. Sitzung am 17. Oktober 2025 beschlossen. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat für Montag, 3. November 2025, von 14 bis 16 Uhr eine öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf angesetzt.
Weiter Informationen zur Anhörung: https://www.bundestag.de/ausschuesse/recht-verbraucherschutz/sitzungen/1114000-1114000