Bundesrat begrüßt Nutzung des Lkw-Mautsystems per App
Berlin: (hib/HAU) Der Bundesrat begrüßt die im Entwurf eines Vierten Gesetzes „zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften“ (21/1861) ermöglichte Anmeldung und Nachverfolgung von Lkw-Fahrten auch per Smartphone ebenso wie die Regelung, dass die Fahrzeugeinordnung in CO2-Emissionsklassen gemäß den Vorgaben im Europarecht zukünftig alle sechs Jahre überprüft und gegebenenfalls korrigiert werden soll. Das geht aus der Stellungnahme der Länderkammer vor, die als Unterrichtung (21/2454) vorliegt.
Die Nutzung des Lkw-Mautsystems soll künftig dem Regierungsentwurf zufolge auch über eine App auf einem Mobilgerät möglich sein und nicht mehr - wie bislang - den Einbau einer sogenannten „On-Board-Unit“ in das Fahrzeug erfordern. In Bezug auf die neue Einbuchungsmöglichkeit mittels Applikation auf dem nutzereigenen Mobilgerät werde die Rechtsgrundlage geschaffen für die Erhebung, Speicherung, Verwendung und Übermittlung von Daten durch das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) und den Betreiber im Rahmen der Kontrolle, heißt es in dem Entwurf. Ferner werde eine Rechtsgrundlage für die Übermittlung der Liste der gesperrten Fahrzeuggeräte an das BALM durch den nationalen Betreiber geschaffen.