03.11.2025
Finanzen — Antwort — hib 560/2025
Begriff Nichtregierungsorganisation nicht klar definiert
Berlin: (hib/HLE) Obgleich im allgemeinen Sprachgebrauch der Begriff Nichtregierungsorganisation insbesondere für Organisationen, Vereine und Gruppen geläufig sei, gebe es keine eindeutige Definition dieses Begriffes, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (21/2434) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/2172). Dementsprechend würden Ausgaben des Bundes nicht auf dieser begrifflichen Grundlage erfasst und abgegrenzt. Die AfD-Fraktion hatte sich nach der Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen durch den Bund in Brandenburg sowie in den Landkreisen Elbe-Elster und Oberspreewald-Lausitz erkundigt. Außerdem verweist die Regierung auf die Antwort (21/1295) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/1133).