Folgen des Zoll-Deals zwischen der EU und den USA
Berlin: (hib/NKI) Die politische Einigung zwischen der Europäischen Union und den USA über die künftige Ausrichtung der Handelsbeziehungen vom 27. Juli 2025 (Zoll-Deal) wurde durch die öffentlich abrufbare Gemeinsame Erklärung vom 21. August 2025 - dem „Joint Statement on a United States-European Union framework on an agreement on reciprocal, fair and balanced trade“ - konkretisiert. Weitere schriftliche Abreden dazu existieren nach Kenntnis der Bundesregierung nicht. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/2429) auf eine Kleine Anfrage (21/2148) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Die Bundesregierung bewerte diese gemeinsame Erklärung als einen „ausdrücklich ersten Schritt in einem Prozess zur perspektivischen Erweiterung, Verbesserung des gegenseitigen Marktzugangs und Vertiefung der Handels- und Investitionsbeziehungen“.
Eine Energieabhängigkeit der EU von den USA entstehe nach Einschätzung der Bundesregierung nicht. Vielmehr werde man die Ziele für eine „sichere, bezahlbare und diversifizierte Energieversorgung mit dem Deal weiterverfolgen“, heißt es in der Antwort. Auch werde die Dekarbonisierung und der Ausbau der erneuerbaren Energien fortgesetzt, wodurch „perspektivisch“ Abhängigkeiten von Importen fossiler Energieträger verringert würden.