Fachkräftegewinnung durch die Bundesagentur für Arbeit
Berlin: (hib/STO) Die Fachkräftegewinnung durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist Thema der Antwort der Bundesregierung (21/2396) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/1820). Danach startete die BA 2013 mit dem operativen Geschäft der Fachkräftegewinnung im Ausland, das durch die besondere Dienststelle der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) ausgeführt wird.
Wie die Bundesregierung weiter ausführt, betreibt die BA keine Dienststellen oder Niederlassungen im Ausland. Die Projekte und Programme der BA zur aktiven Gewinnung von Fachkräften und Auszubildenden werden laut Vorlage durch die ZAV betreut und operativ umgesetzt. Externe Kooperationspartner, sowohl im In- als auch im Ausland, seien nicht Teil der BA und würden auch nicht durch die BA finanziert.
„Das im März 2020 in Kraft getretene Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) sowie das im November 2022 beschlossene Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung (FEG 2.0) führten qualitativ und quantitativ zu veränderten Anforderungen an die Aufgabenwahrnehmung der ZAV“, heißt es in der Antwort ferner. Danach stieg die Zahl der Beschäftigten in der ZAV von 175,31 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) im Jahr 2013 auf 263,63 VZÄ Ende vergangenen Jahres.