Kritik von Krankenhäusern am geplanten Sparpaket
Berlin: (hib/PK) Gesundheitsexperten haben sich in einer zweiten Anhörung erneut mit dem Gesetzentwurf zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (21/1511) befasst und dabei separat über einen sachfremden Änderungsantrag beraten. Die Koalition will das sogenannte „kleine Sparpaket“ zur Entlastung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) an das Pflegegesetz anhängen. Scharfe Kritik an den Einsparplänen kam von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), die den Hauptteil der Einsparungen in Höhe von insgesamt zwei Milliarden Euro für 2026 tragen soll. Die Sachverständigen äußerten sich in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses am Montag sowie in schriftlichen Stellungnahmen. Der Gesetzentwurf soll am Donnerstag im Plenum verabschiedet werden.
Das Sparpaket umfasst drei Punkte: Geplant sind Einsparungen in Höhe von 1,8 Milliarden Euro bei den Kliniken sowie jeweils 100 Millionen Euro beim Innovationsfonds der GKV sowie bei den Verwaltungskosten der Krankenkassen. Dem Änderungsantrag zufolge soll bei den Kliniken die sogenannte Meistbegünstigungsklausel für 2026 ausgesetzt werden. Damit wird der Kostenrahmen, der zugunsten der Krankenhäuser vergütet wird, verkleinert. Vergütet wird demnach nur die reale Kostensteigerung nach dem sogenannten Orientierungswert. Um die Verwaltungskosten der Krankenkassen zu deckeln, soll der Ausgabenanstieg 2026 gegenüber dem Jahr 2024 auf acht Prozent begrenzt werden. Schließlich wird auch das Fördervolumen für den Innovationsfonds 2026 einmalig von 200 auf 100 Millionen Euro reduziert.
Nach Einschätzung der Krankenkassen wird es trotz des vorliegenden Sparpakets 2026 zu Beitragssatzsteigerungen kommen. Der errechnete durchschnittliche Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent für 2026 decke den kassenspezifischen Finanzbedarf für den gesetzlich geforderten Aufbau der Mindestreserven nicht ab, erklärte der GKV-Spitzenverband. Um die Reserven aufzufüllen, ergebe sich ein zusätzlicher Finanzbedarf von mindestens 0,1 Beitragssatzpunkten. Insgesamt sei davon auszugehen, dass die tatsächlich erhobenen Zusatzbeiträge zu Jahresbeginn 2026 im Durchschnitt drei Prozent überschreiten werden. Der Verband forderte, weitere große Ausgabenbereiche wie die Arzneimittelversorgung und die vertragsärztliche Versorgung in die Sparbemühungen einzubeziehen.
Auch die Techniker Krankenkasse (TK) forderte ausgewogene Kostendämpfungsregelungen, die weitere Leistungsbereiche umfassen sollten, etwa die ambulante oder die Heil- und Hilfsmittel-Versorgung. Die Frage sei auch, warum die Meistbegünstigungsklausel für Kliniken nicht dauerhaft abgeschafft werde.
Nach Ansicht der DKG ist das Sparpaket völlig verfehlt. Der Gesetzgeber habe in der Vergangenheit mit Auflagen wie der Mindestvorhaltung für Personal selbst dafür gesorgt, dass die Kosten in den Krankenhäusern gestiegen sind. Gleichzeitig werde an unzeitgemäßen Vorgaben festgehalten und damit eine Entlastung der Krankenhäuser verhindert.
In der Anhörung warnte der Vertreter der DKG vor den möglichen Konsequenzen der Sparrunde für die Versorgung. Ende 2026 könnte die Finanzierungslücke größer sein als heute, nämlich bei knapp sechs Milliarden Euro. Spätestens dann wären Kliniken gezwungen, sich von defizitären Bereichen zu trennen, davon könnte etwa die Geburtshilfe betroffen sein.
Mehrere Fragen der Abgeordneten zielten in der Anhörung auf mögliche Kompromisse, um zum einen die Finanzierung der Krankenhäuser weiter zu sichern und zum anderen zu gewährleisten, dass die Krankenkassen die Beiträge wie versprochen 2026 nicht anheben müssen. Kassenvertreter forderten daraufhin nachdrücklich, das Sparpaket auf andere Versorgungsbereiche auszudehnen und teure, aber ineffiziente Versorgungsregelungen dauerhaft zu streichen.