05.11.2025 Recht und Verbraucherschutz — Ausschuss — hib 573/2025

Strafrechtlichen Rechtshilfe mit Indien

Berlin: (hib/SCR) Der Rechtsausschuss hat in seiner Sitzung am Mittwochmorgen einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur strafrechtlichen Rechtshilfe mit Indien angenommen. Für den Entwurf eines Gesetzes „zu dem Vertrag vom 24. Oktober 2024 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Indien über die Rechtshilfe in Strafsachen“ (21/1854) stimmten im Ausschuss die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD sowie die Fraktionen von AfD und Bündnis 90/Die Grünen. Die Fraktion Die Linke stimmte dagegen. Die abschließende Beratung des Entwurfes im Bundestag ist für Donnerstag, 6. November 2025, vorgesehen.

Mit dem Gesetzentwurf soll die Ratifizierung des Vertrages ermöglicht werden. Laut Vorlage soll der am 24. Oktober 2024 unterzeichnete Vertrag die Zusammenarbeit in diesem Bereich verbessern, unter anderem bei der Bekämpfung der zunehmenden internationalen Kriminalität. „Der Vertrag regelt alle wesentlichen Bereiche der sonstigen Rechtshilfe und enthält dafür Verfahrensregelungen im bilateralen Verhältnis. Dadurch wird die Fähigkeit beider Vertragsparteien verbessert, auf die wachsende Herausforderung der grenzüberschreitenden Kriminalität zu reagieren“, heißt es weiter.

Das Kabinett hatte den Entwurf am 3. September 2025 beschlossen. Der Bundesrat hatte gegen die Vorlage keine Einwände (21/2372).