Digitale Prozesse und Änderung für Saisonarbeiter
Berlin: (hib/CHE) Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat verschiedenen Änderungen an den Sozialgesetzen und anderen arbeitsrechtlichen Regelungen zugestimmt. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD billigte das Gremium am heutigen Mittwoch einen Gesetzentwurf (21/1858) der Bundesregierung zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz - SGB VI-AnpG) in geänderter Fassung. Die Fraktionen der AfD, von Bündnis 90/Die Grünen und der Linken stimmten gegen die Vorlage. Am Montag dieser Woche hatte der Ausschuss eine öffentliche Anhörung zu dem Entwurf durchgeführt.
Wesentliches Ziel der Änderungen ist eine Modernisierung der Sozialverwaltung. Effektiv gestaltete Verwaltungsverfahren und ein zielgerichteter Einsatz von Ressourcen könnten nur gelingen, wenn das zugrunde liegende Recht klar und digitaltauglich ausgestaltet sei und weder unnötige bürokratische Vorgaben enthalte noch die Rechtsanwendung erschwere, schreibt die Regierung im Entwurf. Deshalb soll mit einer Reihe von Änderungen zur digitalen Transformation, zur Rechtsvereinfachung und zum Bürokratieabbau die Leistungsfähigkeit des Sozialstaats gestärkt werden. Hierzu gehören unter anderem die Entwicklung von KI-Systemen und die erleichterte Rentenfeststellung, indem bei der Berechnung einer Altersrente zukünftig die Entgelte der letzten Arbeitsmonate vor Rentenbeginn mit einer Hochrechnung ermittelt werden.
Zudem enthält der Entwurf Regelungen bezüglich der Leistungen zur Teilhabe der gesetzlichen Rentenversicherung: Es soll demnach ein individuelles und rechtskreisübergreifendes Fallmanagement der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt werden. Außerdem sollen Förderinstrumente der Bundesagentur für Arbeit (BA) ausgebaut werden. Die zurzeit im Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus)- Förderprogramm „IQ - Integration durch Qualifizierung“ geförderte Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung für Personen mit ausländischen Berufsqualifikationen soll als Aufgabe auf die BA übergehen und dort ebenso wie die derzeit bei der BA in einem Modellvorhaben erprobte Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) für anerkennungssuchende Fachkräfte im Ausland dauerhaft angesiedelt werden. Dadurch sollen Personen mit ausländischen Berufsqualifikationen dabei unterstützt werden, ihre Qualifikation schnellstmöglich anerkennen zu lassen und im deutschen Arbeitsmarkt einsetzen zu können.
Zu weiteren Änderungen gehört die Ausweitung der sogenannten 70-Tage-Regelung (kurzfristige Beschäftigung ohne Sozialversicherungsabgaben) für Saisonarbeiter in der Landwirtschaft auf 90 Tage. Dies kritisierten in der abschließenden Beratung vor allem die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Letztere argumentierte, damit würden 40 Prozent des anfallenden Arbeitsvolumens in der Branche ohne Sozialversicherungsschutz stattfinden. Die AfD-Fraktion hatte dazu einen eigenen Antrag (21/1572) eingebracht, in dem sie gefordert hatte, Saisonarbeiter vom Mindestlohn auszunehmen. Der Antrag wurde vom Ausschuss mit den Stimmen der übrigen Fraktionen abgelehnt.
Außerdem sorgte das Problem der Auszahlung von Rentenleistungen an Menschen ohne Bankkonto für Diskussionen. Die AfD-Fraktion kritisierte es als Ausgrenzung, wenn ein Konto Bedingung dafür sein müsse. Grüne und Linke warfen der Regierung vor, eine Regel abzuschaffen, ohne eine Alternative für die Ärmsten anzubieten. Laut Gesetz sollen Leistungen nur noch unbar auf ein Bankkonto ausgezahlt werden. Die Regierung betonte in der Sitzung jedoch, auch Menschen ohne Konto würden an ihre Sozialleistungen kommen, entweder durch Kassenautomaten der Sozialkassen, eine Härtefallregelung oder über eine Auszahlung über ein QR-Code-System an Supermarktkassen. Die Postbank stelle den Service der Barauszahlung zum Jahresende ein, man müsse also eine Lösung finden, so die Regierung.