05.11.2025 Bundestagsnachrichten — Antwort — hib 577/2025

Förderung von Athletinnen und Athleten aus Bundesmitteln

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung beziffert in ihrer Antwort (21/2480) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/2306) die Förderung von Athletinnen und Athleten aus Haushaltsmitteln des Bundes in den Jahren 2017 bis 2025. Danach stehen in diesem Jahr für die Athletenversorgung als Zuschuss zum Aufbau einer privaten Altersvorsorge 2,7 Millionen Euro und für die unmittelbare Athletenförderung als Zuschuss zum Lebensunterhalt 7,2 Millionen Euro zur Verfügung. Den Haushaltsansatz für zentrale Maßnahmen wie Leistungssportprojekte, beispielsweise sportmedizinische Grunduntersuchungen, gibt die Regierung mit 1,223 Millionen Euro an, die Projektförderung für das Institut für Angewandte Trainingswissenschaften (IAT) und das Institut für Forschung und Entwicklung von Sportgeräten (FES) mit 23,6 Millionen Euro.

Für die Übernahme von Entsendungskosten zu Olympischen Spielen sind der Antwort zufolge in diesem Jahr zwei Millionen Euro, zu Paralympischen Spielen, Deaflympics und zu den Special Olympics World Games 1,53 Millionen Euro, zu Makkabi-Spielen und Makkabiade, Universiade und DJK-Bundessportfest 2,25 Millionen Euro und zu den World Games 1,2 Millionen Euro bereitgestellt.

Für Spitzensportler bei der Bundeswehr seien 2025 Personalausgaben von 41,861 Millionen Euro und bei der Bundespolizei von 39,729 Millionen Euro eingeplant. Die Personalausgaben für das Zoll Ski-Team und für Spitzensportler mit Behinderung in Bundesbehörden belaufen sich laut Antwort auf 3,003 Millionen Euro. Für die Sportförderung des Zolls seien 49.000 Euro vorgesehen. 616.000 Euro seien für die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Athletinnen und Athleten mit Behinderung im Spitzensport veranschlagt.

Die „Duale Karriere“ wird der Antwort zufolge mit 1,3 Millionen Euro gefördert. Darunter wird die Förderung einer schulischen, universitären oder beruflichen Aus-, Weiter- und Fortbildung auf dem Weg zu einem „potenzialgerechten Berufseinstieg“ verstanden. Die „Duale Karriere - Individualförderung“ komme ausschließlich paralympischen deaflympischen Spitzenathletinnen und -athleten zugute.

Die Unterstützung der Athletinnen und Athleten soll laut Bundesregierung Existenzängste mindern und ihnen die Chance geben, entsprechen den gestiegenen Lebensunterhaltungskosten angemessen zu leben und gleichzeitig den Sport auf Spitzenniveau auszuüben. Um dies zu erreichen, sei eine Erhöhung der unmittelbaren Athletenförderung angemessen und vertretbar. Aktuell könne die individuelle Förderung bis zu 1.500 Euro monatlich betragen, wobei je nach Ausgestaltung der Förderung bis zu etwa 40 Athletinnen und Athleten gefördert werden könnten.