Änderung des Produktsicherheitsgesetzes
Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung will Regelungen zur Sicherheit von Maschinen und Produkten neu fassen. Dazu hat sie den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Produktsicherheitsgesetzes und weiterer produktsicherheitsrechtlicher Vorschriften (21/2511) vorgelegt.
Ziel ist es laut Entwurf, Regelungen zur Umsetzung der Richtlinie 2001/95/EG aus dem Produktsicherheitsgesetz zu streichen und Regelungen in das Produktsicherheitsgesetz aufzunehmen, die der Durchführung der Verordnung (EU) 2023/988 dienen. Inhaltlich umfassen die Durchführungsbestimmungen Verfahrensregelungen sowie Bußgeld- und Straftatbestände.
Des Weiteren soll das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) geändert werden. Mit dem in Paragraf 5 Absatz 2 Nummer 2 LFGB verankerten Verbot, mit Lebensmitteln verwechselbare Produkte herzustellen, zu behandeln und in den Verkehr zu bringen, wurde die Richtlinie 87/357/EWG des Rates vom 25. Juni 1987 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Erzeugnisse, deren tatsächliche Beschaffenheit nicht erkennbar ist und die die Gesundheit der Verbraucher gefährden in nationales Recht umgesetzt. Mit Geltungsbeginn der Verordnung (EU) 2023/988 wurde die Richtlinie 87/357/EWG mit Wirkung zum 13.12.2024 aufgehoben. Die Regelung des Paragraf 5 Absatz 2 Nummer 2 LFGB wird daher aufgehoben.