Gute Resonanz bei beruflicher Weiterbildung
Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung verteidigt in einer Antwort (21/2498) auf eine Kleine Anfrage (21/1922) der AfD-Fraktion ihre arbeitsmarktpolitische Schwerpunktsetzung. Kürzungen bei Programmen zur Förderung der beruflichen Integration habe es in den vergangenen zehn Jahren nicht gegeben, betont die Regierung.
Durch allgemeine Preissteigerungen und durch die Erhöhung des (Mindest-) Lohnes sei tendenziell eher eine Erhöhung der Kosten pro Kopf bei Eingliederungsleistungen im SGB II und SGB III (Zweites und Drittes Buch Sozialgesetzbuch) zu beobachten. Weiter heißt es in der Antwort: „Darüber hinaus erfolgte im Zuge des 'Arbeit-von-Morgen-Gesetzes' aus dem Jahr 2020 eine starke Schwerpunktsetzung auf die Förderung beruflicher Weiterbildungen. So wurde zum Beispiel ein Rechtsanspruch auf die Förderung des Nachholens eines Berufsabschlusses für geringqualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eingeführt. Mit dem Aus- und Weiterbildungsgesetz aus dem Jahr 2023 wurde unter anderem die Ausbildungsgarantie eingeführt. Sie umfasst verschiedene Elemente, die im Jahresverlauf 2024 in Kraft getreten sind, wie um Beispiel den Mobilitätszuschuss und einen Anspruch auf Förderung einer außerbetrieblichen Ausbildung für junge Menschen, die in Regionen mit einer erheblichen Unterversorgung an Ausbildungsplätzen leben. Vor dem Hintergrund aktueller und zukünftiger Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt stellen Ausbildung, Qualifizierung und Weiterbildung zentrale Elemente der Fachkräftesicherung in Deutschland dar. Mit rund 320.000 Eintritten in Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung (zirka 230.000 im Rechtskreis SGB III und rund 90.000 im Rechtskreis SGB II) im Jahr 2024 konnte die Förderung beruflicher Weiterbildung rechtskreisübergreifend erstmals seit Beginn der Corona-Pandemie wieder gesteigert werden.“