06.11.2025 Inneres — Antwort — hib 590/2025

Afghanen in Pakistan mit deutscher Aufnahmezusage

Berlin: (hib/STO) Die Zahl der in Pakistan befindlichen afghanischen Staatsangehörigen mit deutscher Aufnahmezusage ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (21/2514) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/2157). Danach befanden sich mit Stand 10. Oktober 2025 insgesamt 1.901 afghanische Staatsangehörige in Pakistan, die von einem von der Bundesregierung beauftragten Dienstleister dort unterstützt wurden. Dabei handelte es sich den Angaben zufolge um 385 Hauptpersonen und 1.516 Familienangehörige.

Zur Zahl der Aufhebungen von Aufnahmezusagen schreibt die Bundesregierung, dass im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms für Afghanistan bis Anfang dieses Jahres in vier Fällen Aufhebungsverfahren eingeleitet worden seien, von denen vier Hauptpersonen und 15 Familienangehörige betroffen gewesen seien. Seit dem 1. Januar 2025 wurden den Angaben zufolge in 55 Fällen Aufhebungsverfahren eingeleitet. Das betreffe 238 Personen (55 Hauptpersonen, 183 Familienangehörige).

„In bisher 24 Fällen wurde die Aufnahmezusage für insgesamt 98 Personen (23 Hauptpersonen, 75 Familienangehörige) aufgehoben. In 31 von diesen Fällen laufen aktuell noch Aufhebungsverfahren“, heißt es in der Antwort vom 31. Oktober weiter. In einem Fall wurde das Aufhebungsverfahren danach teilweise eingestellt.

An Entscheidungen eines Verwaltungsgerichts gegen Aufhebungs- beziehungsweise Rücknahmeentscheidungen gab es für das Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan seit April 2025 zugunsten der jeweiligen antragstellenden Person 17 Beschlüsse und ein Urteil, wie aus der Antwort ferner hervorgeht. Danach waren mit Stand vom 10. Oktober insgesamt 16 Zwangsvollstreckungsverfahren anhängig, in denen die Bundesregierung zur Visumerteilung verpflichtet wurde.

Wie die Bundesregierung zugleich ausführt, stehen alle Aufnahmezusagen „stets unter dem Vorbehalt eines erfolgreichen Visumsverfahrens und etwaig sich im weiteren Verfahren ergebender Sicherheitsbedenken oder Erkenntnisse“. Grundsätzlich könnten sich in jedem Stadium des Verfahrens Erkenntnisse ergeben, die zu einer Aufhebung der Aufnahmezusagen führen können.