Verwendung der Bezeichnung „Hammerbande“
Berlin: (hib/STO) Die Verwendung der Bezeichnung „Hammerbande“ ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (21/2515) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/2357). Danach handelt es sich bei dieser Bezeichnung um einen medial geprägten Begriff, der sowohl im Rahmen der Berichterstattung über das sogenannte „Antifa-Ost-Verfahren“ als auch im Rahmen der Berichterstattung über den sogenannten „Budapest-Komplex“ verwendet wird.
Wie die Bundesregierung weiter ausführt, handelt es sich bei dem „Antifa-Ost-Verfahren“ um den Ermittlungskomplex rund um mehrere linksextremistisch motivierte Angriffe auf vermeintliche Angehörige der rechten Szene ab dem Jahr 2018 in Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt. Unter dem „Budapest-Komplex“ werden der Antwort zufolge die Ermittlungen ungarischer und deutscher Behörden im Zusammenhang mit den gewaltsamen Angriffen auf vermeintliche Angehörige der rechten Szene anlässlich der Veranstaltung „Tag der Ehre“ im Februar 2023 in Budapest zusammengefasst.
Zwischen den beiden Ermittlungskomplexen gebe es zum Teil personelle Überschneidungen, schreibt die Bundesregierung ferner. Eine feste Gruppierung namens „Hammerbande“ gebe es ihrer Kenntnis nach nicht.