Änderung des Bundestagswahlrechts
Berlin: (hib/STO) Um die Einsetzung einer Wahlrechtskommission zur Änderung des Bundestagswahlrechts geht es in der Antwort der Bundesregierung (21/2501) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/2281). Darin verwies die Fraktion auf die Ankündigung im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD, eine Wahlrechtskommission einzusetzen, „die die Wahlrechtsreform 2023 evaluieren und im Jahr 2025 Vorschläge unterbreiten soll, wie jeder Bewerber mit Erststimmenmehrheit in den Bundestag einziehen kann und der Bundestag unter Beachtung des Zweitstimmenergebnisses grundsätzlich bei der aktuellen Größe verbleiben kann“.
Ende September 2025 haben die Koalitionsfraktionen die Mitglieder für die Wahlrechtskommission benannt, wie die AfD-Fraktion weiter ausführte. Wissen wollte sie unter anderem, ob die Bundesregierung damit rechnet, „dass fortan zu Beginn jeder Wahlperiode, sofern die Mehrheitsverhältnisse dies ermöglichen, das Bundestagswahlrecht erneut zur Debatte gestellt wird“,
Dies verneint die Bundesregierung in ihrer Antwort. Sie teile „die Zielsetzung der regierungstragenden Parteien, eine nachhaltige Regelung des Bundestagswahlrechts zu erreichen“, schreibt sie in der Vorlage weiter.